hessischer-landtag.de ↗

Frank Lortz

15.05.2024 Sitzungen 21/9

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende einer sehr lebhaften Debatte angekommen. Bevor ich zum weiteren Verfahren komme, möchte ich Ihnen einmal aus der Kommentierung Zinn/Stein – die wird unbestritten sein – vorlesen: „Der Landtag ist nicht berechtigt, die Behandlung des Antrags durch Nichtgenehmigung oder Absetzung dieses Tagesordnungspunktes oder seine Absetzung … zu verzögern. Er muss sofort, … als Plenum ohne Ausschussüberweisung, über die Einsetzung beschließen. Nur bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Zulässigkeit des Antrags kann er den für die Prüfung von Verfassungsfragen zuständigen Ausschuss einschalten, …“ Es ist während der Debatte beantragt worden, den Antrag zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss zu überweisen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Zur Geschäftsordnung!) – Eben spreche ich. Nach § 85 Absatz 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung werden Anträge auf Ausschussüberweisung vor Anträgen auf Entscheidung in der Sache abgestimmt. Erhält der Antrag auf Ausschussüberweisung eine Mehrheit, wird über den Antrag auf eine Entscheidung in der Sache nicht mehr abgestimmt, da die betreffende Initiative bereits dem Ausschuss überwiesen wurde. Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist in der Regel unmittelbar abzustimmen. „… bei verfassungsrechtlichen Zweifeln“ – ich wiederhole das aus dem Kommentar – „an der Zulässigkeit des Antrags kann er an den für die Prüfung von Verfassungsfragen zuständigen Ausschuss überwiesen werden, …“ Nach § 49 Absatz 4 Satz 1 der Geschäftsordnung ist Hauptausschuss auch für die Beratung von Gegenständen von verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer deutung zuständig. Somit fällt die Beratung über die fassungsmäßigkeit eines Antrags auf Einsetzung eines tersuchungsausschusses in seine Zuständigkeit. In der Debatte – das haben wir gehört – sind von verschiedenen Seiten verfassungsrechtliche Bedenken gegen Antrag vorgetragen worden. Durch die Ansetzung Sondersitzung des Hauptausschusses bereits am Abend ist auch alles unternommen worden, jede ge Verzögerung zu vermeiden. Von daher ist der auf Ausschussüberweisung zulässig und vor einer mung in der Sache abzustimmen. Bevor ich jetzt aber abstimmen lasse, gebe ich Herrn Grobe das Wort zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗