Frank Lortz
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, der Kollege Volker Richter hat sich zu einer weiteren Kurzintervention argemeldet. und (Zuruf) genauso – Mach langsam. Zurufe (Heiterkeit) Nach § 74a Absatz 5 GOHLT darf sich ein Abgeordneter aber nur einmal zu einer Kurzintervention melden. Jeder andere kann, aber derselbe kann nur einmal. Es steht in § 74a Absatz 5, zum Nachlesen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Lesen hat er es nicht so! – Weitere Zurufe) Deswegen hat jetzt Kollegin Lisa Gnadl das Wort. Bitte sehr.
