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Frank Lortz

15.05.2024 Sitzungen 21/9

Frau Kollegin Knell, vielen Dank. – Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hans-Jürgen Müller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS DIE GRÜNEN): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! liegt endlich der angekündigte Gesetzentwurf zum der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht vor. Er wird debattiert. Angesichts der Problematik um die Rückkehr des Wolfes braucht es aber unserer Ansicht nach vor zwei Dinge, die ich vorneweg stellen möchte. Dabei es um die Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen Weidetierhalter und um eine Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Weiterentwicklung des Wolfsmanagements. Bei der Unterstützung für Herdenschutzmaßnahmen wir zuletzt die Situation, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den investiven Weidetierschutz längst nicht abgerufen wurden. Das kann daran liegen, dass die sätze zu gering waren, die Förderung nicht bekannt war oder zu bürokratisch in der Durchführung ist. scheinlich ist es ein Mix aus allem. Die angekündigten Maßnahmen der Landesregierung an dieser Problemstelle, insbesondere die Erhöhung der Fördersätze, begrüßen ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was aus unserer Sicht noch fehlt, sind Maßnahmen, die wirtschaftliche Situation der hessischen Weidetierhalter insgesamt verbessern. Das betrifft zum Beispiel auch Markt für Produkte aus der hessischen Weidetierhaltung. Da muss man vielleicht der Marketinggesellschaft aus Hessen einen Sonderauftrag erteilen. Auch zu dem Problem der Weiterentwicklung des managements wurde in der letzten Legislaturperiode niges bewegt. Ganz besonders geschah das mit der setzung der Arbeitsgruppe Wolf. Mir wurde der gang in der Arbeitsgemeinschaft Wolf als herausfordernd, aber sachlich und zielführend geschildert. Damit hilft Arbeitsgemeinschaft Wolf, einen Interessenausgleich schen den gesellschaftlich relevanten Gruppen herbeizuführen. Ich hoffe sehr, dass die neue Landesregierung bewährte Strukturen, wie die Arbeitsgemeinschaft weiterbestehen lässt. Aber trotz all dieser Bemühungen haben wir es mit fortdauernden Polarisierung zu tun, die man natürlich besondere im ländlichen Raum erlebt. Allein das Wolf im Jagdrecht lässt die Wogen hochschlagen. einen glauben, wenn der Wolf im hessischen Jagdrecht verankert ist, wird der Schutzstatus ausgehebelt und Jagd auf Wölfe sofort eröffnet werden. Die anderen der Meinung, wenn der Wolf erst mal im Jagdrecht wird, brauchen sie keine oder weniger Schutzzäune zu en. Beides ist komplett falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn dieser Gesetzentwurf Realität wird, wird es absehbare Zeit keinen Wolfsabschuss in Hessen geben, nicht schon jetzt möglich wäre. Denn der Wolf ist nach dem Recht der Europäischen Union streng geschützte Art, die nicht bejagt werden darf. Im Landtagswahlkampf haben vor allem die Vertreter Vertreterinnen der FDP und der AfD den Menschen populistischen Aussagen zum Thema Wolf im Jagdrecht Sand in die Augen gestreut und damit versucht, die mung anzuheizen. Es ist unglaublich, was man da konnte. 90/ Zum Teil geht es aber jetzt so weiter. Auch die Pressemitteilung der CDU vom 6. Mai 2024 suggeriert, dass man allein durch den Vollzug des Gesetzentwurfs schon die Heute Wolfspopulation in Hessen beeinflussen könne. Die Presse Thema greift das auf und schreibt zum Beispiel, die Aufnahme ins hier Jagdrecht ermögliche eine effektivere Bestandsregulierung. Dabei gibt sie nicht den Hinweis, dass es zurzeit gar keine allem Bestandsregulierung gibt. Insofern kann es zurzeit auch geht keine Verbesserung der Bestandsregulierung geben. für (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber den sprichwörtlichen Vogel hat das Landwirtschaftsund Umweltministerium abgeschossen. Denn es hat schon hatten im April 2024 behauptet, der Wolf sei jetzt ins Jagdrecht aufgenommen worden. Es hat auch etwas mit Populismus alle zu tun, dass man so eine Meldung in den sozialen Medien Förder- und für Veranstaltungen freigibt, bevor der Gesetzentwurf genug öffentlich bekannt ist, geschweige denn, parlamentarische Wahr- Beratungen stattgefunden haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir Wir GRÜNE gehen davon aus, dass sich der Wolf weiter vermehrt und dann seinen hohen Schutzstatus durch die EU und durch den Bund verlieren wird – allerdings bestimmt nicht wegen der vergleichsweise geringen Popudie lation in Hessen, sondern wegen der Verhältnisse in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen sowie in anderen den Regionen der EU. Frühestens, wenn sich dieser Schutzstatus verändert, wird Gutes eventuell auch eine Bestandsregulierung durch Bejagung möglich sein. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Aufnahme Wolfs- ins Jagdrecht wegen der ganzjährigen Schonzeit ohne Folei- gen für die Weidetierhalter. EinDer Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe, die Zäune überUmwinden und Weidetiere reißen, wurde übrigens im Dezember 2023 auf Initiative der grünen Bundesumweltministerin die erleichtert. Es gibt dazu auch einen Beschluss der Umweltzwiministerkonferenz, dem auch Hessen zugestimmt hat. Was fehlt? Wir haben von der neuen Landesregierung noch nicht gehört, wann und wie sie diesen Beschluss umsetzen Wolf, will. Ich fasse zusammen: Für ein 100-Tage-Programm ist die einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eigentlich nicht geinseignet, weil er gleichzeitig eine ganzjährige Schonzeit Thema bekommt. Es hätte sicherlich gereicht, diesen Schritt im Die Laufe der weiteren Legislaturperiode zu vollziehen. Dann würde man zumindest auch genauer wissen, wie die neudie en Rahmenbedingungen durch höherrangiges Recht, zum sind Beispiel Bundesnaturschutzrecht oder EU-Recht, aussehen. stehen So wird man wahrscheinlich dieses Gesetz noch einmal in baudie Hand nehmen müssen, wenn diese Umstände bekannt sind. Trotzdem: Wir haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Übernahme ins Jagdrecht, auch zu diesem Zeitpunkt nicht. auf der Den Gesetzentwurf werden wir aber genau prüfen. Auseine schlaggebend ist für uns dabei, dass das Wolfsmanagement weiterhin effektiv und effizient organisiert bleibt, damit die Verwaltung bei Problemen zwischen Mensch und Wolf schnell Abhilfe schaffen kann. und mit In der Naturschutzverwaltung wurde in den letzten Jahren viel Expertise aufgebaut; es wurden entsprechende Stim- Verfahren und Strukturen etabliert. Wichtig ist uns, dass hören die Fachkunde, die in der Verwaltung besteht, nicht verloren geht und dass beim Monitoring, bei der Schadensabwicklung und bei notwendigen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe schnell und gesetzeskonform gehandelt wird. Das ist insbesondere auch im Interesse der Weidetierhalter. Deswegen haben wir eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt, und wir werden im Ausschuss eine öffentliche Anhörung beantragen. Kurz zu einigen Feststellungen aus dem Antrag der FDP: Wir teilen sie ausdrücklich nicht. Wir sehen sie nur als Fortsetzung Ihrer populistischen Äußerungen der letzten Zeit und der vergangenen Jahre. Ein Wolfsmonitoring, Frau Knell, findet bereits statt und wurde bisher ständig weiterentwickelt. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Alle, die dazu beitragen können, werden bisher einbezogen, auch die Jägerschaft. Die Bilder von Kamerafallen und sogar Tonaufnahmen werden berücksichtigt. Im Monitoringjahr 2022/2023 gab es 607 Meldungen. Davon wurden 331 als Nachweise im selben Monitoringjahr festgehalten. Ich frage mich, was Sie mit Ihrer Initiative bezwecken: Sind Ihnen das zu wenige? Wollen Sie gern mehr Nachweise? Oder was soll das Ganze? Warum stellen Sie all das infrage? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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