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Frank Lortz

15.05.2024 Sitzungen 21/9

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. weiteren Dann werden wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der das zweiten Lesung an den zuständigen Ausschuss überweisen. Alle einverstanden? – Dann wird das so gemacht. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes – Drucks. 21/506 – Das Gesetz wird von Herrn Staatsminister Christian Heinz eingebracht. Bitte sehr, du hast das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen für die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstatistikgesetzes ganz kurz vorstellen. Die Politik, das heißt wir, der Landtag und wir die Landesregierung, brauchen solide und fundierte Daten als Grundlage für unsere Arbeit. Belegbare und gute Daten sind wichtiger als Meinungen und Stimmungen, die in der Politik häufig dominieren. Für fachlich wirklich fundierte Entscheidungen braucht man eine gute Grundlage. Denken Sie nur an Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung, zur Alterungsstruktur, an Bedarfe in Bezug auf Kinderbetreuungsund Schuleinrichtungen und an vieles mehr. All das hängt an guten und belegbaren Statistiken und guten Prognosen für die Zukunft. Diese haben, wenn man es gründlich macht, eine hohe Richtigkeitsgewähr; und sie sind letztlich das, was wir in der politischen Auseinandersetzung auch für uns selbst einfordern und immer wieder einfordern sollten: dass wir nicht auf den Bauch allein hören, sondern einen Faktencheck vornehmen, bevor wir politische Entscheidungen treffen. Das heißt, ein Thema, das sich sehr spröde und langweilig anhört, ist eine ganz entscheidend wichtige Grundlage für unsere politische Arbeit. Daher schlagen wir Ihnen zum einen vor, das Landesstatistikgesetz zu überarbeiten. Zum anderen schlagen wir Ihnen vor, die Befristung, die bislang bis zum Ablauf des Jahres 2024 vorgesehen ist, um zehn Jahre zu verlängern, weil wir der Auffassung sind, dass das Gesetz weiter gebraucht wird. Und wir schlagen Ihnen einige organisatorische Anpassungen vor; denn das Landesstatistikgesetz ist auch ein wichtiges Organisationsgesetz. Es regelt den Aufbau und die Befugnisse des Statistischen Landesamtes und der kommunalen Statistikstellen, auch zum Zwecke für Bundes- und EU-Statistiken. Es hat sich bewährt und soll mit den Ihnen nun vorgeschlagenen Änderungen fit für die Zukunft gemacht werden. Alles Weitere sollten wir dann in den Beratungen im Ausschuss vorsehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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