Herrn Michael Reul
Ich Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen es ist und Herren! Versprochen – gehalten. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nö!) Uhr Frau- Das Hessengeld kommt, und sogar rückwirkend ab 1. März dieses Jahres. (Beifall CDU und SPD – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei gibt es drei wichtige Punkte: erstens die Förderung von jungen Familien, zweitens das Thema Grunderwerbsteuer und eine Entlastung, drittens das Thema Wohnungsbau und Altersvorsorge. Wir wollen gerade jungen Familien beim Ersterwerb von Wohnraum helfen und sie bei dem Aufbau der Altersvorsorge unterstützen. Im Gegensatz zu dem Antrag der FDP, der eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer für zwei Jahre fordert, machen wir ein Gesetz, das jungen Familien gezielt hilft. (Beifall CDU und SPD – Widerspruch Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir wollen das Hessengeld für die ganze Legislaturperiode anbieten. Durch die Laufzeit von zehn Jahren bei der Unterstützung bei den Zins- und Tilgungsleistungen leisten wir in Hessen de facto eine Unterstützung von fast 15 Jahren. Bedauerlicherweise gelingt es aber der Ampel auf der Bundesebene wieder einmal nicht, sich darüber zu verständigen, den Ländern den Freiraum einzuräumen, Freibeträge einzuführen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Klar, die Ampel hat an allem Schuld!) Anstatt relativ fantasielos eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer für alle zu fordern, macht die CDUSPD-Koalition in Hessen eine gezielte Politik für junge Familien. (Beifall CDU und SPD – Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade durch den Zinsanstieg seit dem Jahr 2022 und die Kostensteigerung für Wohnungskredite sind in der letzten Zeit deutlich weniger Wohnungen verkauft worden. Infolgedessen ist das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer in Hessen von der Rekordeinnahme im Jahr 2021 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf 1 Milliarde Euro im Jahr 2023 regelrecht eingebrochen. Das bedeutet, dass sich die Einnahmen für den Landeshaushalt innerhalb von zwei Jahren fast halbiert haben, wie die VhU heute in einer Pressemitteilung richtig darstellt. Wir wollen eine gezielte Förderung, und nicht mit der Gießkanne. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber das genaue Gegenteil von dem, was ihr macht!) Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, und der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses ist ein Ziel, das für die gesellschaftliche Mitte in Hessen erreichbar sein muss. Angesichts deutlich gestiegener Zins- und Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele Menschen – insbesondere für Haushalte mit Kindern – zunehmend schwierig geworden. Der Erwerb von selbst genutztem Wohnraum in Hessen soll daher gefördert werden. (Beifall CDU und SPD) Das Grunderwerbsteuergesetz in seiner derzeit geltenden Fassung lässt leider keine zielgerichtete Förderung für den Ersterwerb von Wohnraum zu. Bislang gibt es nur die Möglichkeit, pauschal den Steuersatz zu senken. Allerdings wäre das eine Förderung mit der Gießkanne, und das wollen wir nicht. Wir wollen aber gerade junge Familien beim Ersterwerb einer Immobile unterstützen. Daher sind andere Möglichkeiten der Unterstützung nötig, zumindest so lange, bis eine entsprechende Reform seitens des Bundes auf den Weg gebracht wird. Hessen wird aus diesem Grund mit einem Hessengeld für das erste selbst genutzte Eigenheim eine wichtige und auch langfristige Unterstützung leisten. Mit dem Förderbetrag von 10.000 Euro pro Käuferin bzw. Käufer und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren wird den Bürgerinnen und Bürgern eine starke, wirkungsvolle und auch effektive Unterstützung beim Ersterwerb von Wohnraum angeboten. Die Fakten zum Hessengeld. Eine Förderung gibt es nur beim Ersterwerb sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie, wenn für die Käufe Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt. Die maximale Höhe der Förderung ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es sachlogisch nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer. Das Hessengeld gilt rückwirkend zum Stichtag 1. März dieses Jahres. So muss niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben, weil unklar ist, ab wann das Hessengeld gewährt wird. Die erworbene Immobilie muss in Hessen liegen, aber das ist eine Selbstverständlichkeit. Das Hessengeld wird jährlich in zehn gleichen Raten zur Entlastung der Zins- und Tilgungsleistungen geleistet. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eben nicht!) Es wirkt nachhaltig und langfristig. Das ist besser als eine Einmalzahlung, weil es eine kontinuierliche Unterstützung bedeutet. (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand das so auf den Wahlplakaten? – Zuruf Freie Demokraten: Das glaubt ihr doch wohl selber nicht! – Weitere Zurufe) Die WIBank wird mit der operativen Abwicklung beauftragt werden. Das Verfahren soll ausschließlich digital ablaufen. Das ist das Gegenteil zum Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen weniger Bürokratie und nicht mehr Bürokratie und Kontrolle. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das im Antrag aufgezeigte Verfahren ist komplex und erfordert viele Kontrollmechanismen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was denn nun? Ist es komplex oder einfach?) Wir wollen es einfach und digital. Erste Anträge können voraussichtlich im Herbst dieses Jahres gestellt werden. Auch erste Auszahlungen sollen noch in diesem Jahr erfolgen. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Voraussichtlich! – Mathias Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das scheint ja einfach zu sein, wenn es so lange dauert! –
