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Julia Herz

GRÜNE 14.05.2024 Sitzungen 21/8

PilotverVielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesreist der- gierung: Für wie viel Prozent der hessischen Schülerinnen und Schüler im Primärbereich steht im Schuljahr 2023/2024 ein rechtsansprucherfüllender Ganztagsplatz über acht Stunden an fünf Tagen in der Woche in einem Ganztagsprofil des Landes zur Verfügung? AbgePräsidentin Astrid Wallmann: Herr Staatsminister Schwarz, ich gebe Ihnen erneut das Wort. so einmal könnte Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und an Chancen: nachgeSehr geehrte Frau Abgeordnete Herz, Ihre mündliche Frage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, da der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 in § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verankert ist und sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet. zu Sie Grundschulkinder werden demnach, beginnend mit der noch Klassenstufe 1 und stufenweise fortgesetzt, einen Anspruch auf Förderung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen haben. Ungeachtet des Rechtsanspruchs gegenüber den Jugendhilfeträgern bekennt sich das Land zu seiner Verantwortung für die ganztagsschulische Bildung und wird den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen konsequent fortführen. Die Ganztagsprofile 2 und 3 sowie der Pakt für den Ganztag des Landes erfüllen bereits den rechtlich verankerten Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche. Das Land setzt weiterhin auf die Überzeugung der Schulgemeinden und der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die ganztägigen Angebote umzusetzen. Für diesen Entwicklungsprozess erhalten die Schulen Unterstützung seitens des Landes. Die Position und Mitbestimmung der Schulträger im Entwicklungsprozess der Schule zum Ausbau ganztägiger Angebote wurden im Hessischen Schulgesetz durch die Änderungen in § 15 Absatz 6 gestärkt. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Herz, nun komme ich zur Beantwortung Ihrer eigentlichen Frage. Boten im Schuljahr 2013/2014 38 % der Grundschulen ein Ganztagsprogramm des Landes an, so sind es im Schuljahr 2023/2024 bereits mehr als 74 %. Im Schuljahr 2023/2024 wird mehr als 128.000 Schülerinnen und Schülern in Grundschulen und Grundstufen eine Betreuung in einem Ganztagsprofil des Landes ermöglicht, was im Vergleich zum Schuljahr 2013/2014 mehr als einer Verdopplung entspricht. Im Schuljahr 2023/2024 arbeiten 535 Grundschulen und verbundene Grundschulen im Profil 2, im Profil 3 oder im Pakt für den Ganztag und halten damit ein rechtsansprucherfüllendes Platzangebot über acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vor. 227 Grundschulen und verbundene Grundschulen im Profil 1 bieten ebenso ein Angebot an fünf Tagen in der Woche. Zusätzlich bietet die kommunale Seite rund 24.000 Hortplätze an, die die Angebote des Landes ergänzen. Um die Weiterentwicklung und den Ausbau ganztägiger Angebote zu ermöglichen, setzt das Land im Schuljahr 2023/2024 insgesamt mehr als 4.680 Stellen ein und wird den Stellenaufwuchs zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Förderung konsequent und bedarfsgerecht vorantreiben. Vor diesem Hintergrund liegen für das kommende Schuljahr 2024/2025 von unseren 33 Schulträgern rund 280 Anträge auf Entwicklungsvorhaben im Ganztag vor. So wechseln zum Beispiel 14 Grundschulen und Grundstufen von Profil 1 in die rechtsansprucherfüllenden Profile 2 und 3. 15 Schulen nehmen neu am Landesprofil 1, 2 oder 3 teil, und 164 Schulen wollen ihr bereits umgesetztes Profil 1, 2 oder 3 erweitern. In Summe werden ab dem kommenden Schuljahr zusätzliche 46 Grundschulen und verbundene Grundschulen in einem Landesprogramm arbeiten.

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