Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes erfolgt im vorgegebenen rechtlichen Rahmen. Ziel ist es dabei auch, dem Gesundheitsschutz, insbesondere von Minderjährigen, und der Sicherheit bestmöglich Rechnung zu tragen. Dies gilt somit auch für die von Ihnen angesprochenen Verbotszonen rund um Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen. Die hessische Polizei ergreift, in Unterstützung der geforderten kommunalen Ordnungsbehörden, die erforderlichen Maßnahmen, um festgestellte Verstöße gegen das Konsumverbot in den Verbotszonen zu verfolgen und zu ahnden. Dies kann im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit oder auch durch Schwerpunktaktionen erfolgen. Eine Schwerpunktaktion habe ich bei meinem Besuch bei der Polizei in Wiesbaden auch persönlich mitbekommen. Wie bereits vergangene Woche von Vertretern des Innenministeriums im Gesundheitsausschuss mitgeteilt, werden gegenwärtig zudem Regelungen erarbeitet, die noch offene Zuständigkeitsfragen klären werden. Ich rechne damit, dass diese binnen weniger Wochen Wirkung entfalten werden.
