Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Vielleicht erkläre ich das auch noch einmal. Das habe auch schon im Ausschuss getan. Zunächst einmal das Ministerium keine Krankenhäuser und auch keine teilungen. Im Moment ist es so, dass ein Krankenhaus uns einen Antrag stellt. Dieser muss dann geprüft Dieser geht zunächst in die Arbeitsgruppe und dann den Fachausschuss. Dann kann dem Antrag zum auf Teilschließung von Stationen entsprochen werden. ist keine Ermessensentscheidung des Landes. Wenn Versorgung in der Region weiterhin gewährleistet ist, Beispiel durch umliegende Krankenhäuser, dann ist Antrag zu entsprechen. Dann hat das Ministerium Ermessensspielraum. In der Regel – es ist gut, wenn ein Krankenhaus dies – kommuniziert es vorab mit dem zuständigen Ministerium, mit meinem Haus, dass es solche Umstrukturierungen plant. Dann begleitet das Ministerium solche Prozesse gibt Ratschläge, wie man kommuniziert. Ob das Krankenhaus diesen Ratschlägen folgt, ist dem unternehmerischen Handeln des Krankenhauses freigestellt.
