Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bouffier. – Das ist relativ einfach. Ich würde gerne auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eingehen. Wir würden uns im Sinne der Ermittlerinnen und Ermittler bei den Staatsanwaltschaften sehr wünschen, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgeweitet werden. Es ist sehr lange, auch insbesondere in Deutschland, die Auffassung vertreten worden, das sei nicht möglich. Jetzt, wo der Europäische Gerichtshof klargestellt hat, dass die Möglichkeit der IP-Adressen-Speicherung auch für allgemeine Kriminalität genutzt werden kann, wenn keine anderen Ermittlungsansätze gegeben sind, wäre das hier eigentlich ein Paradebeispiel. Ich habe Ihnen vorhin die Zahlen genannt, dass wir in vielen Hundert Fällen mangels Speicherung von IP-Adressen keine Täter identifizieren können. Ich persönlich würde mir sehr wünschen, dass der Bundesgesetzgeber hier tätig wird – es gibt auch eine entsprechende hessische Initiative – (Beifall CDU) und die Möglichkeit geschaffen wird, diese vielen Hundert Fälle künftig aufzuklären.
