Astrid Wallmann
Vielen Dank, Herr Promny. – Zur Beantwortung gebe ich das Wort an Herrn Staatsminister Heinz. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Promny, im Jahr 2023 sind von der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ insgesamt knapp 2.150 Vorgänge mit möglicher strafrechtlicher Relevanz an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, kurz: ZIT – Sie kennen sie –, (Zustimmung Moritz Promny (Freie Demokraten)) weitergeleitet worden. Die übrigen Vorgänge mit möglicher strafrechtlicher Relevanz sind seitens der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ unmittelbar an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, kurz: ZMI, des Bundeskriminalamtes gesteuert worden, wo diese Meldungen in eigener Zuständigkeit weiterbearbeitet worden sind. Von den eben genannten knapp 2.150 Meldungen hat ZIT etwa 1.450 als strafrechtlich relevant erachtet und Ermittlungsverfahren eingeleitet und das Hessische deskriminalamt mit den Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen beauftragt. Bei den übrigen 700 devorgängen hat die ZIT dagegen eine strafrechtliche vanz verneint, insbesondere, weil nach Einschätzung dort tätigen Staatsanwälte im Rahmen einer Gesamtabwägung die Meinungsfreiheit der Äußernden überwogen In den etwa 1.450 von der ZIT eingeleiteten Ermittlungsverfahren konnten bislang knapp 420 Tatverdächtige ganz Deutschland – das ist wichtig – identifiziert Damit auch eine örtlich zuständige Staatsanwaltschaft gestellt werden konnte, sind diese Ermittlungsverfahren durch die ZIT an diese außerhessischen Staatsanwaltschaften abgegeben und von diesen übernommen worden. Unter den identifizierten Tatverdächtigen befinden insgesamt 80 Tatverdächtige aus Hessen, gegen die lungsverfahren bei hessischen Staatsanwaltschaften leitet worden sind. In knapp 170 Ermittlungsverfahren sind die Ermittlungen von ZIT und Hessischem kriminalamt zur Identifizierung der Tatverdächtigen erfolglos geblieben und mangels verfügbarer Ermittlungsansätze bereits eingestellt worden. In weiteren Verfahren konnten 300 Geschädigte als lich Betroffene identifiziert werden, um darüber eine che Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft begründen können. In den übrigen knapp 560 Ermittlungsverfahren wird weiterhin ermittelt, um Tatverdächtige oder digte zu identifizieren und die Verfahren an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgeben zu können. Soweit Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte bzw. zum Nachteil Betroffener außerhalb Hessens die ZIT an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften anderen Bundesländern abgegeben und dort übernommen sowie in eigener Zuständigkeit weiterbearbeitet sind, liegen in Hessen keine Mitteilungen zu Verurteilungen oder Sachständen vor. Von den etwa 80 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte aus Hessen, die bei hessischen Staatsanwaltschaften geführt werden, ist etwa die Hälfte bereits mit Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden. Bislang liegen in diesen Verfahren sieben kräftige Urteile bzw. Strafbefehle mit Verurteilungen Geldstrafen vor. In weiteren knapp 20 Verfahren bereits Anklagen erhoben bzw. Anträge auf Erlass Strafbefehls gestellt worden. Die übrigen bereits abgeschlossenen Verfahren sind wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer GeldArbeitsauflage bzw. nach Ableistung eines speziellen zialen Trainingskurses mit dem Titel „Stop Hate“ § 153 und § 153a der Strafprozessordnung eingestellt den. In allen übrigen Ermittlungsverfahren dauern die lungen noch an.
