René Rock
Bislang Danke, Herr Bausch. – Als Nächster hat der Abgeordnete Defizite Stolz von der CDU-Fraktion das Wort. wün- (Vereinzelter Beifall CDU) von und André Stolz (CDU): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! übrigens Lieber Kollege Fraktionsvorsitzender Wagner, in Ihren mag Einlassungen zu der Rede des Ministerpräsidenten haben Sie zwei- oder dreimal – ich habe es zumindest so wahrgeeigene nommen – den Satz: „Sind Sie ein Clown?“ gesagt. Ich bin ein Fan davon, dass wir uns in diesem Parlament sehr emotional austauschen, aber wir sollten immer respektvoll miteinander umgehen und nie unter die Gürtellinie zielen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, die im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung verankerte Schuldenbremse ist unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die wohl wichtigste politische Entscheidung der letzten Jahrzehnte, und sie ist schon jetzt eine Erfolgsgeschichte. (Beifall CDU) Ich bin daher unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er noch einmal das ganz klar zum Ausdruck gebracht hat, was wir im letzten Plenum mit unserem Entschließungsantrag beschlossen und auch in einem eigenen Kapitel im Koalitionsvertrag verankert haben. Ich möchte das noch einmal sinngemäß zitieren: Die Schuldenbremse ist zentrales Element der hessischen Finanzpolitik. (Beifall CDU) Das einzig Erstaunliche ist, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, die Sie sich selbst als Hüter der Nachhaltigkeit sehen, beim Thema Finanzen von Nachhaltigkeit nichts mehr wissen wollen. Wörtlich heißt es in Ihrem Antrag, und das ist eigentlich das Entscheidende: „Solange der verfassungsrechtliche Rahmen dafür nicht geändert wurde, erwartet der Landtag, dass die weiter bestehenden verfassungskonformen Spielräume der Schuldenbremse genutzt werden …“ Dieser Satz hat es in sich. Sie wollen ran an die Verfassung, Sie wollen die Verfassung ändern. Ich bin sehr dankbar für die Klarheit. Das unterscheidet uns elementar. Sie wollen keine Weiterentwicklung der Schuldenbremse, sondern Sie wollen – das sagen Sie klar – eine Änderung. Sie wollen das faktische Aus der Schuldenbremse im Hessischen Landtag. (Beifall CDU – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dahin kommen wir gleich. – Sehr verehrte Damen und Herren, auch was die Nachhaltigkeit Ihrer Positionen angeht: Sie selbst haben im Jahr 2011 im Hessischen Landtag für die Schuldenbremse gestimmt. Die Kollegin SchardtSauer hat das zum Ausdruck gebracht. Aber man kann doch nicht sagen: Wenn die Steuereinnahmen sprudeln, sind wir für die Schuldenbremse, und wenn die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln, sind wir gegen die Schuldenbremse. – Das ist doch eine Doppelmoral. Das ist doch keine Schuldenbremse, was Sie wollen. (Beifall CDU) Ihre Absicht, an die Verfassung zu gehen, unterstreicht – das ist eigentlich das Schöne an dieser verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse –, wie richtig, vorausschauend und notwendig es war, 2011 die Regelung zur Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen: damit die Politik eben nicht leichtfertig Beschlüsse ändert und zurücknimmt, wenn ihr gerade danach ist. Das ist der zentrale Unterschied zu allen anderen Fiskalregeln, die wir in den letzten Jahrzehnten in Europa und in Deutschland hatten. Mit dem Maastricht-Vertrag hatten wir eigentlich nichts anderes als eine Schuldenbremse. Auch darin stand, dass es über den Konjunkturverlauf ausgeglichene Haushalte geben soll und es nur in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Verschuldung bis zu einer Höhe von 3 % des Bruttoinlandsproduktes geben darf. Aber das ist daran gescheitert, dass sich die Politik Ziele gesetzt hatte, die sie selbst wieder ändern konnte, dass sie Kriterien aufgestellt hat, die sie selbst wieder ändern konnte. Das Zukunftsweisende an dieser Schuldenbremse ist, dass sie in der Verfassung verankert ist und dass Politikerinnen und Politiker die Verfassung eben nicht nach Belieben ändern können. (Beifall CDU) Es wird mit der CDU keine Abkehr von der Schuldenbremse geben. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fragen Sie mal Herrn Wegner!) Wir haben eben auch ausführlich über den Sachverständigenrat gesprochen, ein in der Tat honoriges Gremium, das aber nicht ganz frei ist von politischen Bestimmungen. Die Mitglieder werden zum Teil von der Bundesregierung benannt; deswegen ändern sie auch ab und zu ihre Meinungen. Aber das ist eine Institution in unserem Land. Seit sechs Jahrzehnten haben wir diese Institution der fünf Weisen, und es gehört sich, auf ihre klugen Vorschläge einzugehen bzw. diese anzunehmen, anzuhören und dann auch abzuwägen. Ich komme sehr kurz zu einem fachlich-technischen Thema, das Sie, Frau Kollegin Schardt-Sauer, eben angesprochen haben: Evaluierung. Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert. Ich sage Ihnen: Das hat einen ganz bestimmten Grund. Im Bundesfinanzministerium, im Lindner-Ministerium, findet im Moment eine Evaluierung des Konjunkturbereinigungsverfahrens statt. Das hat nichts mit der Verfassung zu tun, sondern mit einem Auslegungsgesetz. In Hessen haben wir, wie es in allen anderen Ländern der Fall war, bewusst gesagt: Wir wollen das Konjunkturbereinigungsverfahren in unseren Ausführungsbestimmungen so regeln, wie es die Bundesregierung macht. – Aus diesem Grund müssen wir genau schauen: Was macht die Evaluierung auf der Bundesebene? Hat das möglicherweise Auswirkungen auf das Land Hessen? Das ist eine technische Sache, nicht mehr, aber auch nicht weniger. (Beifall CDU) Jetzt komme ich zu einem wichtigen Punkt, bei dem wir wirklich aufräumen müssen. Die Aussage in Ihrem Antrag lautet – das ist es auch, was Sie immer sagen –, Investitionen müssten aufgrund der Schuldenbremse zurückgestellt werden, und die Schuldenbremse würde auf diese Weise notwendige Investitionen unterbinden. Die Schuldenbremse verhindert keine Investitionen. Wer das behauptet, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagt nicht die Wahrheit. Die Schuldenbremse macht keine Vorgaben, für welche Ausgaben wir als Legislative uns entscheiden. Die Prioritätensetzung obliegt uns. Aber es steht nirgends geschrieben, welche Ausgaben dieses Haus zu beschließen hat und welche nicht. (Beifall CDU) Sie haben es eben gesagt, Investitionen müssten weiterhin kreditfinanziert bleiben. Das wollen Sie. Sie wollen in die Zeit vor der Schuldenbremse zurück. Wenn ich mir die Ideen aus dem Bundeswirtschaftsministerium anschaue, die Ideen Ihres Ministers und vor allem auch die seines Wissenschaftlichen Beirates, und zur Kenntnis nehme, was er sagt, stelle ich fest: Ich höre sehr häufig diesen fachlich orientierten Satz, den die Finanzpolitiker Ich möchte die „Goldene Regel Plus“. – Es gibt vom senschaftlichen Beirat, von Herrn Habeck, eine zur „Goldenen Regel Plus“. Dann müssen wir einmal überlegen, was das heißt. Die genannte Goldene Regel besagte – das galt fast seit dung der Bundesrepublik bis zur Einführung der denbremse –, die öffentlichen Haushalte können sich zur Höhe der Investitionen verschulden. Das war der bereiter in die Verschuldung. Aufgrund dieser Regelung ist die Schuldenquote Jahr für Jahr gewachsen, sehr verehrten Damen und Herren. Wenn ich Ihre zugrunde lege, wonach beim Gelten einer solchen deutlich mehr investiert wird, stelle ich fest, die Investitionen hätten in der Zeit, als diese Regelung galt, die wieder einführen wollen, deutlich höher sein müssen. hätten zwischen 1970 und 2009 deutlich mehr Investitionen haben müssen als heute. Stimmt das? Wenn Sie einmal nachlesen und sich auch Berichte der Institute anschauen, sehen Sie, dass in Jahren vor 2009 öffentliche Investitionen geringer als in den Jahren nach der Verankerung der Schuldenbremse. Fakt ist, dass in der Zeit vor der Schuldenbremse die Investitionsquote nach oben gegangen ist, sondern ist die Sozialausgabenquote nach oben gegangen, und ist die Konsumausgabenquote nach oben gegangen. Das die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich versuche es einmal anders darzustellen. Unser stand wie auch die Steuereinnahmen haben sich seit um das Sechsfache erhöht. Der Schuldenstand der lichen Haushalte hat sich, vor allem dank Sozialausgabenquote und dank Konsumausgabenquote, um das 26-Fache erhöht. Dann möchte ich mit einer weiteren Sache aufräumen. Das wird auch des Öfteren gesagt: Man brauche das, Wirtschaftswachstum zu generieren und um die Transformationen voranzubringen. Die Wirtschaft in Ländern in der Verfassung verankerten Fiskalregeln ist nachweislich schneller gewachsen als die in Ländern ohne in Verfassung verankerte Fiskalregeln. Die Gründe dafür gen wirtschaftspolitisch auf der Hand. Die Schuldenbremse zwingt uns zu einer effizienten Mittelverwendung. Verwaltungen der Länder werden somit schlanker. Verwaltungen werden weniger Bürokratie haben. Es niedrigere Steuern geben. Vor allem haben diese niedrigere Finanzierungskosten auf dem Kapitalmarkt. mit sind solche Länder für Investoren viel attraktiver Länder, die verschuldet sind; denn die Schulden von – das ist eine ganz einfache Rechnung – sind die von morgen. (Beifall CDU) Wir brauchen keine neuen Staatsschulden, um die schaftlichen Probleme zu beheben. Wir brauchen Investitionsbedingungen, niedrigere Steuern, weniger rokratie, Technologieoffenheit, schnellere Genehmigungsverfahren, Vorfahrt für Innovationen und Privatinvestitionen sowie niedrigere Energiekosten. Ich komme zum Schluss. Die Schuldenbremse ist ein sames Instrument zur Reduzierung der Staatsausgaben zur Reduzierung der Verschuldung. Ihr Mechanismus sehr tioniert: Wir haben in den guten Jahren ein tolles Polster kennen: erwirtschaftet und konnten dieses in schwierigeren Zeiten, Wis- auch in der Corona-Zeit, einsetzen. Die Schuldenbremse Aussage eröffnet insbesondere Handlungsspielräume für die künftigen Generationen. Außerdem – ich habe es gesagt – schützt sie uns vor Politikern, die des Steuerzahlers Geld somit vollen Händen ausgeben wollen. – Herzlichen Dank. GrünSchul- (Beifall CDU) bis WegVizepräsident René Rock: meine Vielen Dank, Herr Kollege Stolz. – Ich erteile Marius Logik Weiß, Abgeordneter der SPD, das Wort. Regel Sie
