Astrid Wallmann
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich setze unterbrochene Sitzung fort und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: aber Vereidigung den der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des ist Staatsgerichtshofs des Landes Hessen und der LanUmsätze desanwaltschaft durch die Präsidentin des Hessischen zu Landtags bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits verwen- geleisteten Eid Nach § 9 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof des Landes HesAuch sen wird die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des meiStaatsgerichtshofs sowie die Landesanwaltschaft vor dem Hessischen Landtag vereidigt. Ich begrüße sehr herzlich in unserer Mitte den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Dr. Wilhelm zulässig Wolf. Schön, dass Sie da sind. wie Mög- (Allgemeiner Beifall) sein. Ich begrüße weiterhin die am Dienstag durch den Landtag wiedergewählte Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky sowie die Damen und Herren nicht richterlichen Mitglieder, Herrn Prof. Dr. ist es Steffen Detterbeck, Frau Dr. Desirée Dauber, Herrn Frank und Richter, Herrn Ulrich Fachinger und Frau Stephanie Ragibt. chor. wol- (Allgemeiner Beifall) Dafür Es ist mir außerdem eine Freude, die am gestrigen Tag so durch den Wahlausschuss wiedergewählte Landesanwältin, Frau Prof. Dr. Monika Böhm, sowie die wiedergewählte stellvertretende Landesanwältin, Frau Gesine Wilke, in unserer Mitte willkommen zu heißen. (Allgemeiner Beifall) Ich begrüße zudem die richterlichen Mitglieder Frau Dr. LL.M. Annett Wunder, Herrn Jürgen Gasper, Herrn Dirk Liebermann sowie Herrn Harald Wack. Ju- (Allgemeiner Beifall) Bevor ich nun mit den Vereidigungen beginne, darf ich ein Ihnen noch folgenden Hinweis zum Ablauf geben. Nachdem ich die Vizepräsidentin sowie die Landesanwaltschaft vereidigt bzw. den Hinweis auf den bereits geleisteten Eid gegeben habe, rufe ich im Anschluss die unter Tagesordnungspunkt 12 vorzunehmenden Vereidigungen bzw. die Hinweise auf die bereits geleisteten Eide der nicht richterlichen Mitglieder durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs auf. Nach dieser Vereidigung werde ich die Sitzung für wenige mir Minuten unterbrechen. Dann haben Sie, die Damen und Dann Herren Abgeordneten sowie die Mitglieder der Landesregierung, die Möglichkeit, zu gratulieren. Wie Meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenarsaal und nach auf der Besuchertribüne, ich darf Sie bitten, sich von Ihren des Plätzen zu erheben. vereidizu (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) Sehr geehrte Frau Prof. Sacksofsky, ich darf Sie bitten, zu mir zu kommen. – Sie wurden am Dienstag durch den Hessischen Landtag zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs wiedergewählt. Nach § 9 Absatz 3 des Staatsgerichtshofsgesetzes wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, die dass Sie der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindet. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. (Vizepräsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky: Vielen Dank! – Allgemeiner Beifall) Sehr geehrte Frau Prof. Böhm, Sie wurden am gestrigen Tag durch den Wahlausschuss zur Landesanwältin wiedergewählt. Nach § 9 Absatz 3 des Staatsgerichtshofsgesetzes wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass Sie der früher geleistete Eid als Landesanwältin auch für die neue Amtszeit bindet. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute für die weitere Arbeit. (Landesanwältin Prof. Dr. Monika Böhm: Danke schön! – Allgemeiner Beifall) Sehr geehrte Frau Wilke, Sie wurden am gestrigen Tag durch den Wahlausschuss zur stellvertretenden Landesanwältin wiedergewählt. Für Sie gilt ebenso, dass nach § 9 Absatz 3 des Staatsgerichtshofsgesetzes die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt wird, dass Sie der früher geleistete Eid als stellvertretende Landesanwältin auch für die künftige Amtszeit bindet. Ich wünsche Ihnen alles Gute und gratuliere Ihnen sehr herzlich. (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 12: Vereidigung der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid Sehr geehrter Herr Dr. Wolf, ich darf Sie nun bitten, nach vorne zu treten und als Präsident des Staatsgerichtshofs die Damen und Herren nicht richterlichen Mitglieder zu vereidigen bzw. den Hinweis auf den bereits geleisteten Eid zu geben. Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofs: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst Frank Richter ans Mikrofon bitten. – Herr Richter, Sie sind am Dienstag durch den Wahlausschuss des Hessischen Landtags zum nicht richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden. Die Vereidigung muss im Rahmen dieser Sitzung erfolgen, und die Eidesformel lautet wie folgt – ich spreche sie einmal vor, Sie sprechen sie mir bitte nach –: „Ich schwöre, dass ich gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren will.“ Frank Richter, nicht richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs: Ich schwöre, dass ich gerecht richten will und die Verfassung getreulich wahren will, so wahr mir Gott helfe. (Allgemeiner Beifall) Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofs: Dann darf ich die gewählten nicht richterlichen Mitglieder, die ihren Eid schon einmal geleistet haben, ans Mikrofon bitten: Herrn Prof. Dr. Detterbeck, Frau Dr. Dauber, Herrn Fachinger und Frau Rachor. – Meine Damen, meine Herren, Sie sind bereits vereidigt worden. Ich habe Sie an diesen Eid zu erinnern und darauf hinzuweisen, dass dieser fortgilt. (Allgemeiner Beifall)
