hessischer-landtag.de ↗

Dr. Daniela Sommer

13.03.2024 Sitzungen 21/6

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 17. Vereinbart ist, dass Drucks. 21/243 in den Ausschuss schoben wird. (Dr. Frank Grobe (AfD): Ja, bitte!) – Ich sehe, das ist so. – Dann verfahren wir auch so. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: Bericht Fünfter Bericht des Vorsitzenden des PetitionsausBerichtszeitraum 2023 – Drucks. 21/202 – Als Erster hat der Vorsitzende, Oliver Ulloth, das Er hat zehn Minuten Redezeit. Für die Sprecherinnen Sprecher haben wir eine Redezeit von fünf Minuten einbart. Bitte schön. Oliver Ulloth, Berichterstatter: Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen du Kollegen! Gemäß § 13 des Hessischen Petitionsgesetzes liegt heute der fünfte Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses vor. Ich darf Ihnen in meiner Funktion als Vorsitzender über dessen Tätigkeit im Berichtszeitraum 2023 berichten. Meine Damen und Herren, bevor ich auf die vorliegenden 23 Seiten eingehe, möchte ich gerade zu Beginn einer neuen Wahlperiode zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, von um ein paar grundsätzliche Aspekte des Petitionsrechts und dessen Bedeutung anzusprechen. Petitionen sind und waren in demokratischen Staaten stets ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen teilnehmen zu lassen, ihnen die Möglichkeit zu geben, Bürgerrechte zu verteidigen, Gesetze zu beeinflussen, Missstände aufzuzeigen und so mich die öffentliche Debatte anzuregen, die politische Agenda würde zu beeinflussen und politische Veränderungen herbeizufühberen. Die Weltgeschichte ist reich an Petitionen. Schon in der deutlich Magna Charta von 1215 wurde in England das Recht festBigeschrieben, dass der Monarch verpflichtet ist, auf seine VerwalUntertanen zu hören. Damit markiert die Magna Charta einen Meilenstein in der Geschichte der RechtsstaatlichFehlkeit, aber auch einen der wichtigen Ausgangspunkte für das heutige Petitionsrecht als Instrument der BürgerbeteiliKollegin gung. BacheSo kurz nach dem 8. März, dem Weltfrauentag, kann man ist an dieser Stelle auch die Petition der 20.000 von 1864 nensinen, eine Petition, die 20.000 Frauen aus Großbritannien weit und Irland unterschrieben haben, die die Forderung nach dem Frauenwahlrecht stellten. 1963 ist aus der Bürgerrechtsbewegung eine Petition entgerestanden, die von mehr als 150.000 Menschen unterzeichnet wurde und die die Forderung nach gleichen Rechten für PopuAfroamerikanerinnen und ‑amerikaner in den Vereinigten Staaten stellte und ein Jahr später zur Verabschiedung des GRÜ- Civil Rights Acts führte. 1989 gab es eine weltweite Petition zur Abschaffung des rassistischen Apartheidsregimes in Südafrika. Obwohl die Apartheid erst 1994 aufgehoben wurde, trug diese Petition wesentlich dazu bei, dass der internationale Druck auf das Regime erhöht wurde und letztendlich zu dieser Verändege- rung führte. Sie sehen, Petitionen haben mit Erfolg dazu beigetragen, dass es zu grundlegenden Veränderungen kam und die Gesellschaft gerechter und freier wurde. Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht wurde aber nicht immer möglich gemacht. Gerade auch in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte verlor es an Bedeutung; denn mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem entstandenen Unrechtsregime konnte jeder verfolgt und verhaftet werden, der sich wegen einer Petition als Querulant zeigte. Das Dritte Reich duldete keine Opposition und schaffte die kritische Sichtweise einer Petition Wort. faktisch ab. und Meine Damen und Herren, wir müssen in der heutigen Zeit verin einer Gesellschaft, in der auch in Parlamenten immer mal wieder ernsthaft daran gezweifelt wird, dass man in Deutschland die freie Meinung noch artikulieren darf, uns immer wieder daran erinnern, und es muss uns allen ganz deutlich vor Augen geführt werden: Politisch motivierte Geschichtsvergessenheit schadet der Demokratie, und dem Ihnen müssen wir uns hier im Haus entschieden entgegenstellen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der heutigen Zeit, in der Bürgerbeteiligung von entscheidender Bedeutung ist, bieten Petitionen die Möglichkeit für jede Person, die Stimme zu erheben und das Anliegen vorzubringen. Sie sind ein Instrument der direkten Demokratie, das den Menschen ermöglicht, aktiv an politischen Prozessen teilzunehmen. Als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter tragen wir eine besondere Verantwortung, die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zu hören und auf ihre Anliegen einzugehen. In diesem Sinne rufe ich Sie alle hier im Hause auf, dass Sie das Petitionsrecht stärken und schützen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür eintreten, dass Petitionen weiterhin ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Tradition bleiben. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zum vorliegenden Bericht. Er betrifft die Arbeit der letzten Wahlmen, gemeinsam über Regierungs- und Oppositionsgrenzen hinweg ein Hessisches Petitionsgesetz zu erarbeiten. Die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der CDU und der Freien Demokraten haben dies gemeinsam auf den Weg gebracht. Neben der Bearbeitung von 5.408 Petitionen in den vergangenen fünf Jahren war das sicherlich einer der großen Erfolge, auf die wir stolz sein dürfen. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich möchte auch deshalb die Gelegenheit nutzen, all jenen zu danken, die in den vergangenen Jahren die Arbeit des Petitionsausschusses in wertvoller Weise mitgestaltet haben. Besonders zu erwähnen sind an dieser Stelle zum einen Sie, die Kolleginnen und Kollegen, die das in vertrauensvoller Mitarbeit gemacht haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Abgeordnetenbüros, die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und ganz besonders Frau Engelhardt. Ihnen und Ihrem Team – Sie sitzen hier oben auf der Besuchertribüne – danken wir sehr. Wir haben gemeinsam einem sehr wichtigen Jedermannrecht von Verfassungsrang den notwendigen Raum in der parlamentarischen Arbeit verliehen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Zu jedem Bericht gehören die statistischen Zahlen und Eckdaten, auf die ich an dieser Stelle eingehen möchte. Ich möchte aber vorab sagen, dass es letztlich trotzdem Einzelfälle sind, auf die wir im Einzelnen sehr genau geschaut haben und wo wir die Sachverhalte geprüft haben. Der Petitionsausschuss hat sich im Berichtszeitraum 2023 neunmal in den Sitzungen getroffen. Wir hatten fünf Ortstermine und sieben runde Tische, in denen wir immer wieder nach Lösungsmöglichkeiten gesucht haben. 935 Petitionen sind im Berichtszeitraum eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr – da waren es 1.006 – ist das ein Rückgang von 7,1 %. Wir liegen aber damit weiterhin im statistischen Mittel. Insofern ist das nichts Außergewöhnliches. 93 Petitionen wurden positiv abgeschlossen, 55 Petitionen teilweise positiv. Das entspricht einem Anteil von 16 %, und das bedeutet, dass wir eine Steigerung von 5 % haben; denn im letzten Jahr waren es 11 %. Diese Erfolgsquote auf niedrigem Niveau spricht dafür, dass in unserem Land die staatlichen Stellen eine gute Arbeit leisten; denn sie handeln ganz offensichtlich rechtsstaatlich. Das ist ein sehr positives Signal. Die Quote zeigt aber auch, dass die Arbeit des Petitionsausschusses weiterhin gebraucht wird und nötig ist. Deshalb werden wir auch weiterhin daran arbeiten. Negativ abgeschlossen wurden 473 Petitionen, zu denen man auch sagen kann, dass es den Bürgerinnen und Bürgern sehr oft nicht unbedingt darum ging, einen positiven Abschluss zu erzielen – so mancher zweifelt schon selbst daran –; aber es ist ganz klar so, dass man sich wünscht, dass wir eine Kontrollfunktion für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Das ist auch der Kern der Arbeit des Petitionsausschusses. Im Bereich der aufenthaltsrechtlichen Petitionen haben wir zum zweiten Mal einen Rückgang zu verzeichnen: von 194 auf 175 Fälle. Das bedeutet, dass der prozentuale Gesamtanteil an allen Petitionen aktuell 18,7 % beträgt. Die meisten Petitionen betrafen Personen aus der Türkei, aus Marokko, Pakistan, Äthiopien und Nigeria. Die Auswirkungen der Anfang 2023 ausgeführten Regelung zur Erteilung einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis spiegeln sich im Besonderen wider. Wir hatten eine erhöhte Anzahl von positiv abgeschlossenen Fällen, was auf diese Regelung zurückzuführen ist. Ich komme zum Schluss und möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss in der neuen Zusammensetzung, nunmehr 16-köpfig, wieder arbeitsfähig ist und die Arbeit aufgenommen hat. Ich wünsche mir für die kommenden fünf Jahre für uns alle, dass dieser Petitionsausschuss erneut verantwortungsvoll und mit dem notwendigen Engagement die einzelnen Fälle bearbeitet und im Besonderen den Eingaben nachgeht. Denn ein noch so gutes Petitionsgesetz wird am Ende des Tages nicht dazu führen, dass den Bürgerinnen und Bürgern geholfen wird. Vielmehr braucht es in aller Regel Menschen dazu, Sie alle, die auch in Zukunft daran beteiligt werden. Ich bitte, dass wir das in diesem Sinne fortsetzen. Ich jedenfalls freue mich auf weitere Eingaben der Bürgerinnen und Bürger und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Protokoll ↗