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Lucas Schmitz

CDU 13.03.2024 Sitzungen 21/6

Der Abgeordnete kann erst zuhören, und dann können wir gerne darauf zurückkommen. (Beifall CDU und SPD) Es ist auch mitnichten so, dass die Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfalt die Drittmittelvergabe an der Goethe-Universität auch nur irgendwie benachteiligen würde. Es ist selbstverständlich mitnichten so, dass die freie Forschung an der Goethe-Universität auch nur irgendwie hierdurch beschränkt werden würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, und das möchte ich Ihnen an drei Beispielen darlegen. Diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stärken nämlich in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der freien Wissenschaft und Forschung. Lesen Sie unseren Koalitionsvertrag, bewerten Sie uns nach unseren Maßnahmen und Handlungen, und Sie werden sehr schnell feststellen, dass diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen alles dafür tun, dass die Hochschulautonomie und freie Wissenschaft in Hessen gestärkt werden. (Beifall CDU und SPD) Im Übrigen sei an dieser Stelle auch einmal auf Folgendes hingewiesen: Dieser Setzpunkt steht, wie ich finde, sinnbildlich für die widersprüchliche, sinnbefreite, ideologische und auch völkische Politik der AfD. (Beifall CDU und SPD – Heiko Scholz (AfD): Völkische? Wo hören Sie das denn raus?) Sie fordern die freie Wissenschaft und Forschung. Sie berufen sich auf unser Grundgesetz, aber eben auch nur so, wie es Ihrem eigenen Weltbild entspricht. (Zuruf Heiko Scholz (AfD)) Wenn es eben nicht Ihrem eigenen Weltbild entspricht, dann wollen Sie genau diese Wissenschaft, diese Forschung nach Ihrem Belieben einschränken. Genau das ist die AfD: populistisch das eine behaupten, aber tatsächlich für das andere stehen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Es gibt überhaupt keine Belege dafür – Herr Dr. Grobe, Sie haben es gerade nicht einmal ansatzweise versucht, wie Sie es in Ihrem Setzpunkt suggerieren –, dass die Goethe-Universität durch dieses Papier bei der Vergabe von Drittmittelprojekten irgendwo benachteiligt werden würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die Reflexion von Geschlecht und Vielfalt ist im Rahmen von Anträgen bei führenden Forschungsorganisationen durch diese ohnehin schon vorgesehen. Lesen Sie sich einmal die ganzen Anträge durch, zum Beispiel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder im Rahmen des Exzellenzwettbewerbs. Sie werden feststellen, dass es bei der Vergabe von Drittmitteln sogar von Vorteil ist, wenn man genau diese Dinge berücksichtigt. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Deswegen, liebe AfD, wenn Sie sich, wie Sie es hier chen, auf die freie Wissenschaft berufen, dann handeln doch auch so. (Heiko Scholz (AfD): Machen wir ja!) Dann nennen Sie uns Zahlen, nennen Sie uns Belege wo es auch nur irgendeine Berücksichtigung, einen teil durch dieses Papier gibt. Das Gegenteil ist auch hier der Fall. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Drittens. Ich sagte es eingangs: Wenn Sie dieses gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass dieses Papier ne Empfehlung ist. Es hat überhaupt keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es steht in der Präambel wortwörtlich geschrieben, dass es eine Empfehlung ist und eben solchen verbindlichen Charakter hat. Aber ich mache nen einen Vorschlag: dass Sie sich selbst ein verbindliches Papier geben. Nämlich mit Blick auf die Vielfalt in Fraktion, (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der es zwei weibliche von 26 Abgeordneten gibt, (Heiko Scholz (AfD): Ohne Quote!) mit Blick auf Ihren Landesvorstand, in dem eines zwölf Mitgliedern weiblich ist, und insbesondere mit auf Ihre Jugendorganisation, in der im Landesvorstand ge und schreibe null Frauen vorhanden sind, (Zuruf AfD: Wie bitte?) wäre es gerade für Sie ratsam, wenn Sie sich eine liche Handlungsanweisung zur Geschlechtersensibilität ben würden. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – fe AfD)

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