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ErpresTorsten Leveringhaus

GRÜNE 13.03.2024 Sitzungen 21/6

– Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und schützt Kollegen, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Roßnagel! Auch ich vor möchte, wie es sich gehört, meine Rede mit einem großen unsere Dankeschön beginnen: ein Dankeschön an Sie, Herr Prof. die Dr. Roßnagel, und ein Dankeschön an das gesamte Team teuren für die Arbeit, die Sie in diesem wichtigen – und immer Unwichtiger werdenden – Bereich machen und über die wir heute aus Anlass des Einundfünfzigsten Tätigkeitsberichts zum Datenschutz und des fünften Berichts zur InformatiSie onsfreiheit diskutieren. auf (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einfaDer Bericht bezieht sich – das haben Sie und auch meine Andere Vorrednerin erwähnt – auf das Jahr 2022. Auch ich möchte Sie das meiner Rede gerne voranstellen, damit sich die ZuhöNutrerinnen und Zuhörer an der einen oder anderen Stelle einicht darüber wundern, über was wir da reden. gegen Herr Prof. Dr. Roßnagel, Sie beginnen den Bericht mit der Feststellung, dass für den Datenschutz in Hessen im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Verstöße festzunutzen? stellen waren – ganz im Gegensatz zur Entwicklung in anwen- Deutschland und dem Rest der Welt. Das hört man als Langut despolitiker natürlich gerne, gerade in einem Bundesland, das das erste formelle Datenschutzgesetz und den ersten Datenschutzbeauftragen hatte. Doch auch in Hessen haben dieSie noch genügend Beispiele gefunden – das drückt der Nach- Umfang des Berichts aus –, wo der Datenschutz hintangestellt oder schlichtweg vergessen worden ist. Dabei sind dies einerseits Fälle, die man sich genauer anschauen muss, um am Ende zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Genannt sei hier der Punkt „Äußerungen in Sie Sitzungen von kommunalen Gremien“, auf den auch in einmal der Stellungnahme der Landesregierung besonders eingeVerfolgangen wurde. Wir haben über diesen Punkt im Ausschuss zu für Digitales und Datenschutz gesprochen, und Sie haben im ausgeführt, dass es hier um einen einzelnen Fall ging – „Abüber den ich mich als Kommunalpolitiker sehr gewundert habe –, der aber nicht generell den Ablauf normaler Sitzungen betraf. Ich glaube, wir alle konnten feststellen – Die auch die Landesregierung, sie war ja anwesend –, dass wir Teilhaan diesem Punkt einer Meinung sind. wird Es gibt aber andererseits Punkte, die zeigen – das ist unstrittig –, dass es klare Verstöße gab und dass man ermutischon im Jahr 2022 hätte wissen können, dass das klare ihre Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen waren. Ich beziehe mich dabei auf den Fall der Fahrerüberwachung durch Kameras – den haben Sie angesprochen –, wobei der Innenraum von Fahrzeugen auch in der Nacht überwacht wurde. Diesen Fall könnte man auch in Ihrer Unterrubrik „Videoüberwachung – ein Dauerbrenner“ auflisten. Im Bereich Videoüberwachung gab es im Berichtszeitraum 408 Beschwerden und 80 Beratungsanfragen. Das zeigt, dass man das Mittel der Videoüberwachung gerne einsetzen möchte, um zum Beispiel das Maß an Sicherheit zu erhöhen, dass man leider aber oft unrechtmäßig in die Grundrechte der erfassten Personen eingreift. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Dauerbrenner im Bereich des Datenschutzes – dieser wird intensiv thematisiert – ist die Rolle Europas oder, genauer formuliert, die Europäisierung des Datenschutzrechtes. Mit dem Europäischen Datenschutzausschuss ist dabei ein wichtiges Gremium entstanden, in das Sie sich – das hören wir auch immer wieder in den Berichten, die Sie uns im Ausschuss geben – intensiv einbringen. Die Zusammenarbeit führte auch dazu, dass Entscheidungen anderer Aufsichtsbehörden korrigiert wurden. Als Beispiel führen Sie die Verhängung von Geldbußen gegen Meta in Irland, den Mutterkonzern von Facebook, an. Die Firma hatte einen großen Anteil daran, dass es im Jahre 2022 eine Rekord-Bußgeldsumme im Datenschutzbereich in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gab. Als kleiner Spoiler für den 52. Tätigkeitsbericht: Sowohl die Summe an Bußgeldern insgesamt als auch die Rolle von Meta in diesem Zusammenhang wird insgesamt noch größer werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das ist zwar leider nicht schön, aber man kann an der Stelle durchaus klatschen. Apropos Bußgelder: Dass wir einen fleißigen Datenschutzbeauftragten haben, zeigt sich auch hier. Sie schreiben, dass im Jahr 2022 113 Bußgeldbescheide erlassen wurden. Auf Platz 2 in Deutschland folgt das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 85 Bußgeldbescheiden. Datenschutz ist eben kein „Nice to have“, sondern in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankert und daher wichtig zu beachten. Zum Ende meiner Rede möchte ich noch kurz zum Thema Informationsfreiheit kommen. Herr Prof. Dr. Roßnagel geht in seinem Bericht auf die Wichtigkeit der Informationsfreiheit ein. Seit 2022 haben diese Worte sicherlich noch einmal an Gewicht gewonnen. Auch die Entwicklung der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland ging selbstverständlich weiter. Sie wurden und werden aktuell immer mehr zu Transparenzgesetzen ausgebaut. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Open-Data-Gesetz eine Möglichkeit geschaffen, Daten offenzulegen. Das war ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu mehr freien Daten. (Zurufe Freie Demokraten) Zum Schluss kann ich mir nur wünschen: Lassen Sie uns in Hessen nicht stehen bleiben und den zweiten Schritt hin zu einem modernen Transparenzgesetz machen, das allen Menschen und letztlich der Wirtschaft in Hessen nutzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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