Antwort Heike Hofmann
Die Landesregierung tritt dafür ein, dass junge Menschen jederzeit bestmöglich gefördert und unterstützt werden. Dabei hat die Landesregierung indes die Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Der Bundesgesetzgeber hat in § 13 SGB VIII festgelegt, dass Schulsozialarbeit eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII ist. Für die Gewährung der Leistungen der Jugendhilfe sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Die Entscheidung des Main-Taunus-Kreises fällt somit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Wie der Main-Taunus-Kreis seine Haushaltspolitik gestaltet, kann und sollte daher nicht von der Landesregierung bewertet werden. Die Formulierung im Artikel lässt vermuten, dass es sich bei den weggefallenen Fördermitteln um das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ handelt. Bei „Aufholen nach Corona“ handelte es sich um ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit verschiedenen Säulen. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat der Bund den Ländern über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mittel für zusätzliche Sozialarbeit an Schulen zur Verfügung gestellt. In Hessen wurden diese Mittel in einem unkomplizierten Verfahren nach einem Bevölkerungsschlüssel den Städten und Gemeinden durch das HMSI zugewiesen und von diesen im Rahmen von kommunalen Budgets eigenverantwortlich eingesetzt. Dem Main-Taunus-Kreis wurden für den Themenbereich Schulsozialarbeit insgesamt 302.434 Euro zugewiesen. Ebenso wurde mit einem gesonderten Budget für Maßnahmen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe verfahren. Entgegen den üblichen Zuständigkeiten und Fördersystematiken wurde somit im Rahmen des „Aufholprogramms“ eine direkte Finanzierung von Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit mit Bundesmitteln in einem hohen Umfang ermöglicht. Die zusätzlichen Mittel des Bundes standen nur in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Das Land Hessen hat den Verwendungszeitraum bis Juni 2024 für den Fall verlängert, dass die Mittel noch nicht ausgegeben wurden. Frage 52 – Markus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Welches Ministerium ist für die Zuweisungen von Asylsuchenden auf die Kommunen zuständig, nachdem der Innenminister Prof Dr. Roman Poseck am 1. März 2024 in der „FAZ“ ankündigte, dass Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr den Kommunen zugewiesen werden? Antwort Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Die Landesregierung arbeitet bei allen Themen der Migration eng und konsensual zusammen. Das gilt insbesondere auch für das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Beide Ministerien haben bei den Themen wichtige Aufgaben. Für die Unterbringung und Zuweisung von Flüchtlingen ist das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zuständig. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, Asylbewerber mit einer geringen Bleibeperspektive nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen, sondern sie in der Erstaufnahmeeinrichtung zu behalten. Dies betrifft in einem ersten Schritt Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern. Nachdem wir uns in der Regierung auf die beschriebene Maßnahme und ihre unmittelbare Umsetzung geeinigt hatten, habe ich dies den Kommunalen Spitzenverbänden am 27. Februar 2024 in der gemeinsamen Videokonferenz, die regelmäßig alle zwei Wochen stattfindet, mitgeteilt. Diese Videokonferenz wird traditionell vom Innenministerium ausgerichtet. Frage 53 – Markus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Inwiefern ist die Beendigung der Zuweisungen von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten eine spürbare Entlastung der Kommunen (Innenminister in der „FAZ“ 1. März 2024), wenn im Januar 2024 lediglich 19 1.152 Asylsuchenden und im Durchschnitt 2023 zwischen 1,5 % und 3,5 % der nach Hessen zugewiesenen chenden aus sicheren Herkunftsstaaten kamen, was eine durchschnittliche Entlastung jeder Kommune um Personen im Monat bedeutet hätte? Antwort Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des für Sicherheit und Heimatschutz: Im Jahr 2023 haben fast 600 Angehörige aus Herkunftsstaaten ihren Asylerstantrag in Hessen Wir rechnen auch in diesem Jahr mit Zahlen in ähnlicher Höhe. Dass in Hessen die Ausländerinnen und Ausländer aus cheren Herkunftsstaaten fortan nicht mehr den Kommunen zugewiesen werden, ist ein erster wichtiger und Schritt für die Zuweisungspolitik der neuen Landesregierung, nachdem diese wenige Wochen im Amt ist. Schritte werden folgen. So setzt sich die Landesregierung unter anderem auch dafür ein, die Liste der sicheren kunftsstaaten zu erweitern. (zurück zum Text auf Seite vom von Asylsu1,6 Innern, sicheren gestellt. sirichtiger Weitere Her219)
