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Astrid Wallmann

12.03.2024 Sitzungen 21/5

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um merksamkeit. Wir setzen die unterbrochene Sitzung Ich habe von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Ergebnis der Wahl erhalten und darf Ihnen nun die schrift verlesen. Es wurden 130 Stimmzettel abgegeben. Es gibt ungültigen Stimmzettel. Die Zahl der gültigen Stimmzettel ist 130. Dabei entfielen auf den Vorschlag der Fraktion der AfD Stimmen. Auf den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS DIE GRÜNEN entfielen 21 Stimmen. Auf den Vorschlag der Fraktion der SPD entfielen 23 Stimmen. Auf den schlag der Fraktion der CDU entfielen 52 Stimmen. Zahl der Enthaltungen beträgt neun Stimmen. Damit sind Herr Prof. Dr. Steffen Detterbeck, Frau Dr. sirée Dauber, Herr Frank Richter, Herr Ulrich Fachinger, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky und Frau nie Rachor zu nicht richterlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt. Damit wurde die Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs vollzogen. Die Vereidigung wie vereinbart, am Donnerstag nach der Mittagspause Plenarsaal, statt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4: Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten Staatsgerichtshofs des Landes Hessen Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Staatsgerichtshofs wird auf die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt Voraussetzung für dieses Amt. Da die bisherige Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Sacksofsky aus dem Kreis der nicht richterlichen kei- der gewählt worden war, ist die Vizepräsidentin oder der Wahl- Vizepräsident des Staatsgerichtshofs neu zu wählen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl zu der Mitglieder des Landtages. Es liegt Ihnen ein Wahlvorge- schlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 21/282, vor, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky erneut zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs zu wählen. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Die Wiedermit wahl ist zulässig. Wie mit den Fraktionen besprochen, wird diese Wahl jetzt offen per Handzeichen erfolgen. Ich frage trotzdem noch einmal, ob dieser Vereinbarung widersprochen wird. – Das das ist nicht der Fall. Hatten Damit kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dem Wahlabzu- vorschlag Drucks. 21/282 zustimmt, den bitte ich um sein höre Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Ich darf fragen: Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der Freien Demokraten. Ich stelle fest, dass die erforderliche Sit- Mehrheit damit erreicht wurde. Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky wurde damit zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs gewählt. Der Hinweis auf den bereits geleisteten Eid von Frau Prof. Sacksofsky findet vereinbarungsgemäß ebenfalls am Donnerstag nach der Mittagspause statt. Auf- Wir sind damit am Ende des heutigen Plenartags angekomfort. men. Der Kultuspolitische Ausschuss kommt noch in Sitdas zungsraum 501 A zusammen. Ich erinnere noch einmal an Nieder- den parlamentarischen Abend der Fraport im Restaurant Lumen. keinen Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19:11 Uhr) 90/ VorDie DeStephafindet, im des ist Ute Mitglie-Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/118) Frage 24 – René Rock (Freie Demokraten): Ich frage die Landesregierung: Was hat der Ministerpräsident im Zusammenhang mit Rhein-Main-TV und der im Januar 2024 erfolgten Insolvenz des Senders konkret unternommen? Antwort Benedikt Kuhn, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei: Es ist zutreffend, dass rheinmaintv leider Insolvenz anmelden musste. Der private Sender gibt der Rhein-Main-Region tagtäglich ein Gesicht, sorgt somit für Identifikation und trägt zur Medienvielfalt in unserem Land bei. Für diese wichtige Aufgabe wird rheinmaintv bereits von der Medienanstalt Hessen gefördert. Für das Unternehmen und die Mitarbeiter sind nun besonders unsichere Zeiten angebrochen. Die Landesregierung steht dem Sender in dieser schwierigen Situation weiterhin zur Seite und ist auch im Austausch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung durch das Land kommt jedoch wegen der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit und des daraus resultierenden Gebots der Staatsferne des Rundfunks sowie der Unabhängigkeit der Sender nicht in Betracht. Frage 30 – Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie, dass der Main-Taunus-Kreis laut Presseberichterstattung der „Frankfurter Rundschau“ vom 14. Februar 2024 aufgrund von wegfallenden Landesmitteln an vier Schulen im Bereich der Schulsozialarbeit Einsparungen vornehmen muss?

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