Astrid Wallmann
Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Regierungserklärung entgegengenommen und besprochen worden. Dringlicher Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Sicher leben in Hessen – Sicherheit ist menschliches Grundbedürfnis Ich lasse nun über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, sicher leben in Hessen – Sicherheit ist menschliches Grundbedürfnis, Drucks. 21/332, abstimmen. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Dringlichen Entschließungsantrag zu. – Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der SPD. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? (Zurufe) – Sie hören mich schlecht. (Zuruf: Es gab da drüben noch andere!) – Okay, dann beginnen wir jetzt einfach mit der Abstimmung noch einmal neu. Ich gehe jetzt noch einmal näher an das Mikrofon. Wir sind gerade dabei, die Akustik hier zu verbessern. Dann hoffen wir einmal, dass das insgesamt besser wird. Also, ich lasse jetzt noch einmal über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen und darf fragen: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der AfD, der Freien Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich darf fragen, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen Wahlvorschlag Fraktion der AfDWahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENWahlvorschlag Fraktion der SPDWahlvorschlag Fraktion der CDU Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof legen die Fraktionen zur Wahl der sechs nicht richterlichen Mitglieder Listen vor. In jeder Liste müssen die Namen und Anschriften von mindestens zehn wählbaren Personen verzeichnet sein. Die Listen sind spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags einzureichen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl sind die Listen mit den Namen der vorgeschlagenen Personen ohne Angabe der Anschriften bekannt zu geben. Die Einreichung erfolgte fristgerecht, ebenso die Bekanntmachung vom 16. Februar 2024. Die Mitglieder sind in der Reihenfolge gewählt, in der ihre Namen in den Listen verzeichnet sind. Die übrigen in den Listen verzeichneten Personen sind stellvertretende Mitglieder in der Reihenfolge der Listen. Nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof kann als Mitglied zum Staatsgerichtshof nur gewählt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat, zum Landtag wählbar ist und sich für den Fall seiner Wahl schriftlich bereit erklärt hat, das Amt anzunehmen. Nach den Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes ist zum Landtag wählbar, wer mindestens während der letzten drei Monate vor dem Wahltag seinen Wohnsitz in Hessen hat, wobei bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz gilt. Es liegen Ihnen hierzu die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, Drucks. 21/148, der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 21/149, der Fraktion der SPD, Drucks. 21/150, und der Fraktion der CDU, Drucks. 21/151, vor. Nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist die Wahl geheim. Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der gleich einzeln erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen am Ausgabetisch von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen gelben Stimmzettel. Von dort aus gehen Sie bitte zur Wahlhandlung hinter der Porträtwand zu einer der beiden Wahlkabinen. Ich weise darauf hin – das ist sehr wichtig –, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichen oder Bemerkungen enthalten darf; sonst ist dieser Stimmzettel ungültig. Enthält Ihr Stimmzettel keine Wahlentscheidung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Ich darf Sie bitten, den Stimmzettel zweifach gefaltet in die Wahlurnen zu werfen, die sich auf dem Stenografenplatz vor dem Rednerpult befinden. Sie können nach der Wahlhandlung den Plenarsaal durch die Türen in Richtung der Lobby verlassen. Damit die Ausgabe der Stimmzettel und die Wahlhandlung nicht gestört werden, sind die rückwärtigen Türen geschlossen zu halten. Zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Wahl bestimme ich auf Vorschlag der Fraktionen Herrn Abgeordneten Christian Wendel von der CDU-Fraktion, Herrn Abgeordneten Pascal Schleich von der AfD-Fraktion, Herrn Abgeordneten Oliver Ulloth von der SPD-Fraktion, Frau Abgeordnete Katy Walther von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herrn Abgeordneten Yanki Pürsün von der Fraktion der Freien Demokraten. Ich bitte nun die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, zum Ausgabetisch zu kommen, und sich entsprechend ihrer Aufgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabinen, der Wahlurnen und der Wahlunterlagen zu überzeugen. – Ich stelle fest, es werden keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben. Ich bitte, bei der Wahlhandlung darauf zu achten, dass ne Schlangenbildung bei der Ausgabestelle und den kabinen entsteht. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Dazu hört selbstverständlich auch, dass keine Fotoaufnahmen von den Stimmzetteln gefertigt werden. Ich bitte nun die Schriftführerin und den Schriftführer, dem Namensaufruf zu beginnen. (Namensaufruf) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bekomme Signal, dass aktuell niemand mehr an einer Wahlhandlung teilnimmt. Ich darf aber ausdrücklich nachfragen: alle Abgeordneten die Möglichkeit, einen Wahlzettel geben, und sind alle Wahlzettel abgegeben? – Ich keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses werde ich die zung für einen kurzen Moment unterbrechen. (Unterbrechung: 18:58 bis 19:08 Uhr)
