Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frömmrich, ich habe zunächst auf die bundesrechtliche Lage Bezug genommen, da diese für die hessischen Ausführungsregelungen naturgemäß Relevanz hat und auf der bundesrechtlichen Seite noch nicht alle Fragen geklärt sind. Daher bleibt das weitere Verfahren noch abzuwarten. Aber selbstverständlich werden wir als Land Hessen die entsprechenden Regelungen treffen. Dazu kann beispielsweise gehören, dass der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz verboten ist (Beifall CDU und vereinzelt SPD) und auch im Vorfeld wichtiger Arbeitserledigungen nicht gestattet ist. Diese Regelungen werden wir zum Schutz der Bediensteten und zum Schutz der Arbeitsabläufe angehen. Selbstverständlich werden wir die insoweit notwendigen Regelungen auch mit den entsprechenden Personalvertretungsgremien besprechen. Zunächst warten wir aber ab, wie dieses Gesetzesvorhaben auf Bundesebene weiter behandelt wird. (Beifall CDU)
