Prof. Dr. Roman Poseck
den Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Frömmrich! Die Erhaltung und Stärkung der Gesundder heit der Beschäftigten sowie Unterstützungsmaßnahmen werbei Suchtkrankheit sind wichtige Anliegen im Bereich der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Arbeitsschutzes. oder (Beifall J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Das Land Hessen verfolgt als Dienstherr ebenso das Ziel, dem schädlichen Gebrauch von Suchtmitteln am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Gefährdungen der eigenen Person Schulen und anderer Personen sowie negative Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Arbeitsqualität müssen ebenso verzunächst mieden werden. Besondere Gefahren birgt der Missbrauch Bevon Sucht- und Betäubungsmitteln im Dienstbetrieb, vor allem beim Umgang mit Waffen, Munition und Fahrzeugen. Der Bundestag hat am 23. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit CannaSteinbis gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf sollen Konsumentinnen und Konsumenten der Umgang mit Cannabis erleichtert werden sowie privater Eigenanbau, gemeinschaftlicher nicht gewerblicher Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum ermöglicht werden. GePartner, plant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen erst am 1. Juli in Kraft treten. Die Innenministerkonferenz hat an dem Gesetzentwurf und der damit einhergehenden Freigabe von Cannabis deutliche Kritik geübt. Die Innenminister der Länder hatten sich und parteiübergreifend und geschlossen gegen diesen Schritt ausgesprochen. So besteht bei allen Innenministerinnen und Innenministern der Länder Einigkeit, dass der polizeidie liche Aufwand durch den Gesetzentwurf deutlich steigen Zusamund die bereits stark belastete Polizei durch Vollzugs- und Kontrollaufgaben des Gesetzes mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert wird. In der vergangenen Woche haben sich die Fachausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetzentwurf befasst. Wie Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, haben sowohl der Gesundheitsausschuss als auch der Innenausschuss und vor. der Rechtsausschuss für die Anrufung des Vermittlungsausschusses plädiert, um eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs an bestimmten Stellen zu erreichen. Dabei haWort ben sich auch grüne Politiker, wie beispielsweise der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. (Zuruf CDU: Hört, hört!) Daher bleibt jetzt zunächst, das weitere Verfahren abzuwarten. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen jedoch versifür chern, dass die Landesregierung für den Fall des Inkrafttrefür tens dieses Gesetzes die erforderlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs treffen wird. Sie sprechen hier den Koalitionsvertrag an. Ich glaube, Sie haben diesen Teil des Koalitionsvertrags auch schon ein wenig ins Lächerliche gezogen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Es handelt sich dabei um ein ernstes Thema, das wir angehen werden, damit ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb möglich ist. (Beifall CDU und SPD)
