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Heike Hofmann

12.03.2024 Sitzungen 21/5

aus, und Herr Al-Wazir, ich glaube, Sie haben mich da falsch verstanden. Vielleicht liegt es auch daran, dass Sie dem Ausschuss nicht angehören. Deswegen stelle ich das für Sie noch einmal klar. Ich habe eben ausgeführt: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 28. Februar dieses Jahres entschieden, dass im Juni eine Anhörung zu den GesetzentSchad würfen stattfinden soll, und zwar zu dem Gesetzentwurf, der seitens der FDP schon eingebracht wurde, sowie zu haben dem angekündigten Gesetzentwurf von CDU und SPD. Es gibt also schon einen festen Termin, einen festen Fahrplan, der im Fachausschuss verabredet wurde. wie

Protokoll ↗