Heike Hofmann
Lassen Sie mich zunächst noch einmal auf die konkrete Frage zu dem angekündigten Gesetzentwurf eingehen; ergänzend gehe ich auf Ihre Anschlussfrage ein. Aus Sicht der Landesregierung, vor dem Hintergrund der engen verfassungsrechtlichen Grenzen, muss eine möglichst von allen Betroffenen breit akzeptierte und rechtlich tragfähige Lösung entwickelt werden. Dabei gilt es, sowohl die wirtschaftspolitischen Aspekte, den freien Wettbewerb, alle Handelsbeteiligten als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken des generellen Sonn- und Feiertagsschutzes einzubeziehen. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass unser Auftrag und unsere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein rechtssicheres und kluges Handeln ist. Ich gehe fest davon aus, dass der angekündigte Gesetzentwurf von CDU und SPD genau diesen Gedanken und Leitplanken Rechnung tragen wird. Selbstverständlich setzt sich die Landesregierung darüber hinaus für die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum ein. Sie wissen, dass die Stärkung des ländlichen Raums in all seinen Facetten, in all seiner Breite ein Schwerpunktthema dieser Landesregierung ist.
