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Benedikt Kuhn

12.03.2024 Sitzungen 21/5

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Frage. – In der Tat wird morgen im Landtag die Neubildung der Regierung mit der Einbringung der Zuständigkeiten der Ministerien nach Art. 104 Absatz 2 der Hessischen Verfassung abgeschlossen werden. Sie haben nach der Verortung der Ministerien gefragt. Alle Ministerien werden im Kern ihren Sitz in Wiesbaden haben, da für die Ansiedlung das entscheidend ist, was in der Geschichte des Landes Hessen schon immer entscheidend war: die bestmögliche Arbeitsfähigkeit der Häuser, die Effizienz im Austausch zwischen den Ministerien und nahen Behördenstrukturen sowie ein Bezug zum Landtag, natürlich auch der Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, der aber durch die digitale Kommunikation in allen Landesteilen gewährleistet ist. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt sich durch mobiles Arbeiten die Möglichkeit, standortunabhängiger tätig zu sein.

Protokoll ↗