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Astrid Wallmann

12.03.2024 Sitzungen 21/5

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Staatsministerin mann. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Ich gehe davon aus, dass der Kollege Sippel in Frage den Diskriminierungsschutz gemeint hat; denn Antidiskriminierungsarbeit wollen wir uns wahrlich schützen. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas Grundsätzliches zum Thema Diskriminierungsschutz sagen. Diskriminierungen – ob im Alltag oder insbesondere im Netz – mittlerweile leider allgegenwärtig, ob es um die minierung von Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen oder beispielsweise um Menschen mit Behinderungen geht. Viel zu viele Mitbürgerinnen und Mitbürger hen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es der Landesregierung, all jene unterstützen, die aktiv und entschieden gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eintreten und auch Unter- alles daransetzen, Diskriminierungen zu bekämpfen und im Idealfall gar nicht erst entstehen zu lassen. rechtAus diesem Grunde werden wir die Antidiskriminierungsals arbeit nachhaltig weiterverfolgen und verstärken, insbesondere indem wir die etablierte LandesantidiskriminierungsÜberwastelle stärken und gemeinsam mit Partnern die Maßnahmen des für Prävention, Sensibilisierung, Beratung und Vernetzung ca. ausbauen. ÜberwaDaneben ist es wichtig, zu prüfen, an welchen gesetzliBezug chen Stellen Nachholbedarf besteht, insbesondere im Landesrecht. Es ist zu prüfen, wo es noch Lücken beim Schutz vor Diskriminierung gibt. mündWenn Sie den Koalitionsvertrag richtig lesen, werden Sie feststellen, dass es dort heißt, dass die Landesregierung so prüfen wird, ob es im Rahmen der Umsetzung der EU-Anfür tidiskriminierungsrichtlinien Regelungslücken im Landesdenen recht zum Schutz vor Diskriminierung gibt, um diese, soweit erforderlich, in den laufenden Gesetzgebungsverfahren zu schließen. Uns geht es hier nicht nur darum, neue und Gesetze auf den aktuellen Stand zu bringen, sondern insbesondere auch darum, bereits beschlossene Landesgesetze zu überprüfen; denn das erst gewährleistet einen umfassenden Diskriminierungsschutz. Wir wollen also den Blick in die Zukunft richten, aber auch bei neuen Gesetzesvorhaben von Anfang an überSippel prüfen, inwieweit das Vorhaben mit der Umsetzung der Wort EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Einklang steht. Die Landesregierung wird deshalb potenzielle Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht auf der Landesebene in den laufenden Gesetzgebungsverfahren schließen. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe, und es fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts, eigene Prüfungen vorzunehmen. Das von Ihnen angesprochene Gutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Landes in Auftrag gegeben hatte, verkann dabei erste Anhalts- und Anknüpfungspunkte liefern. genau

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