Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Promny, diese Fragestellung unterstellt, dass in Hessen die Telekommunikation achtmal häufiger überwacht wird als in NRW. Diese Zahlen kann ich zunächst nicht bestätigen. Bezugspunkt der Fragestellung ist die Einführung einer Überwachungsgesamtrechnung sowie eine Nachforschung durch das MaxPlanck-Institut. Darauf will ich mich beziehen. Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg hat laut eigener Pressemitteilung vom 10. Januar 2024 vor wenigen Wochen von den Bundesministerien des Innern und der Justiz den Zuschlag für eine wissenschaftliche Untersuchung der Sicherheitsgesetze in Deutschland erhalten. Ziel der suchung sollen eine Bestandsaufnahme der bestehenden Befugnisse und eine Analyse ihrer tatsächlichen und lichen Auswirkungen sein. Das Vorhaben, bekannt auch Überwachungsgesamtrechnung, ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen. Die chungsgesamtrechnung soll laut der Pressemitteilung Max-Planck-Instituts nach einer Bearbeitungszeit von einem Jahr abgeschlossen sein, ein erster Zwischenbericht ist in einem halben Jahr vorgesehen, sodass eine chungsgesamtrechnung, auf die in der Fragestellung genommen wurde, zum jetzigen Zeitpunkt nach Kenntnisstand der Landesregierung noch nicht existiert. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der lichen Frage leider nicht möglich. Der Landesregierung liegen die der Fragestellung zugrunde liegenden Daten nicht vor. Aus den auf der Webseite des Bundesamtes Justiz veröffentlichten Zahlen über Verfahren, in Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Strafprozessordnung angeordnet wurden, ergibt sich das in der Fragestellung unterstellte Verhältnis zwischen Nordrhein-Westfalen Hessen ebenfalls nicht.
