Astrid Wallmann
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich komme nun zu den Abstimmungen. Ich rufe zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten, Drucks. 21/51, zur Abstimmung auf. Ich darf gen, wer diesem Entschließungsantrag zustimmt. Es geht um den Entschließungsantrag der Fraktion Freien Demokraten, Drucks. 21/51. Ich bitte jetzt noch mal um Aufmerksamkeit. Ich sage noch einmal, ich jetzt abstimmen lasse. Ich werde das in der Reihenfolge abstimmen lassen, so wie sie auf der Tagesordnung führt sind. Ich rufe zur Abstimmung den Entschließungsantrag Fraktion der Freien Demokraten, Drucks. 21/51, auf darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag zustimmt. Das sind die Mitglieder der Fraktionen der Freien kraten und der AfD. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage jetzt, es Enthaltungen gibt. – Gut. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Abstimmung den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 21/110 auf. Ich darf fragen, wer diesem chen Entschließungsantrag zustimmt. – Das sind die glieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder des Hauses. Ich frage sicherheitshalber einmal, ob es Enthaltungen gibt. – Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag ebenfalls abgelehnt. Jetzt rufe ich zur Abstimmung den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der Drucks. 21/111, auf. Ich darf fragen, wer diesem chen Entschließungsantrag zustimmt. – Das sind die glieder der Fraktionen der CDU und der SPD. Ich fragen: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist der Fall. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt kommen zu einem etwas größeren Tagesordnungspunkt, nämlich den Wahlen, die heute anstehen. Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 2 auf: Wahl des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/78 – Wahlvorschlag Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/79 – Wahlvorschlag Fraktion der SPD – Drucks. 21/80 – Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 21/81 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU – Drucks. 21/82 – Nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wird die Wahl der richterlichen Mitglieder durch fra- vom Landtag aus seiner Mitte gewählten Wahlausschuss vollzogen. Dieser besteht aus neun Abgeordneten. Die Zahl der Abgeordneten, die jeder Liste zu entnehmen sind, der wird nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ereinmittelt. worüber Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen aufge- Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Mit den Ihnen vorliegenden Drucks. 21/78, 21/79, 21/80, 21/81 und 21/82 sind Ihnen der die Wahlvorschläge bekannt. Ich darf fragen: Werden weiund tere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. – Demo- Ich darf als Nächstes die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen fragen, ob ihre Fraktion vollzählig ist. der – Frau Dahlke bestätigt mir, die Fraktion BÜNDNIS 90/ ob DIE GRÜNEN ist vollständig. Das sind in diesem Fall 22 Abgeordnete. Ich frage Herrn Eckert bzw. Frau Gnadl: Ist Ihre Fraktion vollständig? – Das sind somit 23 Abgeordnete. Herr Schon, ich frage: Ist Ihre Fraktion vollständig? – Mir Dringliliegt eine Entschuldigung vor. Ich komme somit auf 51 MitAbgeordnete. Gibt es weitere Entschuldigungen? – Das ist Ich nicht der Fall. Dann sind wir bei 51 Abgeordneten. übrigen noch Ich darf Herrn Stirböck fragen, ob die Fraktion der Freien Demokraten vollständig ist. – Dann sind es acht Abgeordnete. Ich darf Herrn Dr. Grobe fragen: Auch Ihre Fraktion ist SPD, vollständig? – Damit sind wir bei 27 Abgeordneten. DringliMit- (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE darf GRÜNEN): Da ist doch ein freier Platz!) der – Nein, das ist der Platz des fraktionslosen Abgeordneten. der Bitte bleiben Sie entspannt. Wir machen das in aller Ruhe nicht miteinander. Das ist der Platz des fraktionslosen Abgeordneten, der bei mir schon als entschuldigt gilt. Wir machen jetzt weiter. Es geht hier um einen Wahlvorwir gang. Ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir haben besprozu chen, dass die Wahl offen erfolgt. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete verfügt für die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses nur über eine Stimme. Das heißt, Sie können nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich frage noch einmal: Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse nun über die Wahlvorschläge abstimmen. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/78, zu? – Das sind 27 Abgeordnete. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der Freien Demokraten, Drucks. 21/79, zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die acht Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokraten. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 21/80, zu? – Das sind die gesamten Mitglieder der SPD-Fraktion. Das sind somit 23 Abgeordnete. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 21/81, zu? – Das sind ebenfalls die gesamten Mitglieder der Fraktion. Das sind somit 22 Abgeordnete. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Frakeinen tion der CDU, Drucks. 21/82, zu? – Das sind ebenfalls die gesamten Mitglieder der Fraktion. Somit sind das 51 Abgeordnete. Ich frage sicherheitshalber noch einmal, ob es Stimmenthaltungen gibt. – Das war mir nicht ersichtlich. Denn ich habe immer gesehen, dass sich jeder gemeldet hat. Das ist nicht der Fall. Dann habe ich das richtig gesehen. Ich würde jetzt für einen kurzen Moment die Sitzung unterbrechen. Es geht sofort weiter. Wir berechnen nur noch einmal sicherheitshalber das Ergebnis. Es ist korrekt? – Okay. Das war wirklich eine ganz kurze Unterbrechung. Es geht jetzt schon weiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe Ihnen nun das Ergebnis bekannt. Zu Mitgliedern wurden gewählt: Abgeordneter Jörg Michael Müller, CDU, Abgeordneter Hartmut Honka, CDU, Abgeordneter Ingo Schon, CDU, Abgeordneter Patrick Schenk, AfD, Abgeordneter Gerhard Schenk, AfD, Abgeordnete Tanja Hartdegen, SPD, Abgeordneter Marius Weiß, SPD, Abgeordneter Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Abgeordnete Marion Schardt-Sauer, Freie Demokraten. Zu nachrückenden Mitgliedern wurden gewählt: Abgeordneter Frederik Bouffier, CDU, Abgeordneter Peter Franz, CDU, Herr Abgeordneter Holger Bellino, CDU, Frau Abgeordnete Cirsten Kunz, SPD, Abgeordneter Oliver Ulloth, SPD, Abgeordneter Maximilian Müger, AfD, Abgeordneter Dr. Frank Grobe, AfD, Abgeordneter Torsten Leveringhaus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Herr Abgeordneter Moritz Promny, Freie Demokraten. Ich darf die gewählten Abgeordneten noch darauf hinweisen, dass der Wahlausschuss das erste Mal am 13. März 2024 vor der Plenarsitzung zur Wahl der Landesanwaltschaft zusammenkommt. Die Einladungen werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/83 – Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/84 – Wahlvorschlag Fraktion der SPD – Drucks. 21/85 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU – Drucks. 21/86 – Nach § 9 Absatz 1 des Hessischen Richtergesetzes besteht der Richterwahlausschuss unter anderem aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern. Die vom Landtag zu berufenden Mitglieder werden zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Zum Mitglied kann berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein. Jede Fraktion des Landtages ist berechtigt, eine Vorschlagsliste vorzulegen. Aus den Summen der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig. Es liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, ein Wahlvorschlag der SPD sowie ein Wahlvorschlag der CDU, Drucks. 21/83 bis 21/86, vor. Ich darf fragen, ob weitere Vorschläge gemacht werden. – Das ist nicht der Fall. Wie mit den Fraktionen besprochen, erfolgt die Wahl offen, wobei jede Abgeordnete oder jeder Abgeordnete für die Wahl insgesamt über eine Stimme verfügt, also nur für einen Wahlvorschlag stimmen kann. Ich frage sicherheitshalber noch einmal, ob der Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/83, zu? – Das ist die gesamte AfD-Fraktion, somit 27 Abgeordnete. Wer stimmt dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/84, zu? – Das sind die gesamte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der Freien Demokraten, in Summe 30 Abgeordnete. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 21/85, zu? – Das ist die gesamte SPD-Fraktion, somit 23 Abgeordnete. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 21/86, zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die gesamte Fraktion der CDU, somit 51 Abgeordnete. Auch hier frage ich noch einmal sicherheitshalber, ob es Stimmenthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann wird jetzt auch in aller Kürze das Ergebnis berechnet. – Okay, dann kommen wir auch schon zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Zu den Mitgliedern wurden gewählt: Frederik Bouffier, CDU, Peter Franz, CDU, Hartmut Honka, CDU, Patrick Schenk, AfD, Tanja Hartdegen, SPD, Torsten Leveringhaus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marion Schardt-Sauer, Freie Demokraten. Zu nachrückenden Mitgliedern wurden gewählt: Marie-Sophie Künkel, CDU, Jörg Michael Müller, CDU, Ingo Schon, CDU, Gerhard Schenk, AfD, Cirsten Kunz, SPD, Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Moritz Promny, Freie Demokraten. Das von der AfD vorgeschlagene Mitglied, Herr Abgeordneter Gerhard Schenk, wurde somit nicht als Mitglied, sondern als nachrückendes Mitglied vor den Nachrückern – das sind die Abgeordneten Maximilian Müger und Frank Grobe – gewählt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 4: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden der der Landespersonalkommission Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/87 – Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion F reien Demokraten – Drucks. 21/88 – Wahlvorschlag Fraktion der SPD – Drucks. 21/89 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU – Drucks. 21/90 – Nach § 99 des Hessischen Beamtengesetzes wählt der sische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach Grundsätzen der Verhältniswahl. Es liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen NIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Wahlvorschlag der SPD sowie ein Wahlvorschlag CDU, Drucks. 21/87 bis 21/90, vor. Gibt es noch Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Auch hier ist mit den Fraktionen abgesprochen, dass Wahl offen erfolgt, wobei jede Abgeordnete oder Abgeordnete für die Wahl insgesamt über eine verfügt, also nur für einen Wahlvorschlag stimmen Ich frage trotzdem noch einmal, ob der Wahl durch zeichen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. komme ich jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der Drucks. 21/87, zu? – Das ist die Fraktion der AfD, Abgeordnete. Wer stimmt dem gemeinsamen Wahlvorschlag der nen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien kraten, Drucks. 21/88, zu? – Das sind die Fraktion NIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der Freien kraten, in Summe 30 Abgeordnete. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der Drucks. 21/89, zu? – Das ist die Fraktion der SPD, 23 Abgeordnete. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der Drucks. 21/90, zu? – Das ist die Fraktion der CDU, sind somit 51 Abgeordnete. Auch hier frage ich sicherheitshalber, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Auch jetzt warte ich auf kurzes Signal und kann das Ergebnis schon bekannt Zu Mitgliedern wurden die folgenden Abgeordneten wählt: Christian Wendel, CDU, Hartmut Honka, CDU, fan Schneider, CDU, Bernd Erich Vohl, AfD, Marius SPD, Christoph Sippel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stefan Naas, Freie Demokraten. Zu Stellvertretern wurden gewählt: Tanja Jost, CDU, Serke, CDU, Ingo Schon, CDU, Pascal Schleich, Sebastian Sack, SPD, Vanessa Gronemann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Moritz Promny, Freie Demokraten. MitglieIch rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G 10-Kommission) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucks. 21/91 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDN IS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/92 – Nach § 5 Absatz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom LandHestag für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt. Bei den der Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des LandtaAfD, ges auf sich vereint. BÜNDEs liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, ein Drucks. 21/91, sowie ein gemeinsamer Wahlvorschlag der der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜweitere NEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/92, vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. die Auch hier ist abgesprochen, dass die Wahl offen erfolgt. jeder Ich frage trotzdem noch einmal, ob der offenen Wahl durch Stimme Handzeichen widersprochen wird. – Das ist ebenfalls nicht kann. der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. HandDann Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/91, zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist das übrige Haus. Gibt es EnthalAfD, tungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. FraktioDemo- Wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der BÜNDCDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der DemoFreien Demokraten, Drucks. 21/92, zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien SPD, Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion somit der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Dann stelle ich fest, dass damit folgende Mitglieder geCDU, wählt wurden: Holger Bellino, CDU, Günter Rudolph, das SPD, Moritz Promny, Freie Demokraten. Zu stellvertretenden Mitgliedern wurden gewählt: Alexander Bauer, CDU, Tanja Hartdegen, SPD, Dr. Stefan Naas, ein Freie Demokraten. geben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: geAntrag SteFraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDWeiß, NIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien DemokraDr. ten Parlamentarische Kontrollkommission VerfassungsUwe schutz AfD, – Drucks. 21/47 – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten beantragen, die Zahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz auf sechs festzulegen. Wünscht jemand hierzu das Wort? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann lasse ich nun über den Antrag, Drucks. 21/47, abstimmen. Wer stimmt für den Antrag? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Ich stelle fest, dass der Antrag damit angenommen ist. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nach dem Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen (Verfassungsschutzkontrollgesetz) Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/93 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/94 – Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen wählt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Der Landtag hat beschlossen – darüber haben Sie eben abgestimmt –, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus sechs Mitgliedern besteht. Es liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/93, sowie ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/94, vor. Ich darf fragen, ob weitere Wahlvorschläge gemacht werden. – Das ist nicht der Fall. Wir haben ebenfalls besprochen, dass diese Wahl offen erfolgt. – Dem wird nicht widersprochen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/93, zu? – Die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist das übrige Haus. Ich frage nach Enthaltungen. – Keine. Dann stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der AfD nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Ich darf nun fragen, wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/94, zustimmt. – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Dann stelle ich damit fest, dass folgende Abgeordnete in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt wurden: Holger Bellino, CDU, Alexander Bauer, CDU, Thomas Hering, CDU, Günter Rudolph, SPD, Vanessa Gronemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny, Freie Demokraten. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: Antrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten Artikel 13 Grundgesetz-Kommission – Drucks. 21/46 – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten beantragen, die Zahl der Mitglieder der Artikel 13 Grundgesetz-Kommission auf drei festzulegen. Wünscht jemand hierzu das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag, Drucks. 21/46, abstimmen. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Antrag zu? – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Ich stelle fest, dass damit der Antrag angenommen ist. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Mitglieder der Artikel 13 Grundgesetz-Kommission Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/95 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/96 – Die Landesregierung berichtet dem Landtag über die nach § 17a des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffenen Maßnahmen. Die parlamentarische Kontrolle wird aufgrund dieser Berichte von einer Kommission ausgeübt. Der Landtag legt die zahlenmäßige Zusammensetzung fest und wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. Der Landtag hat soeben beschlossen, dass die Artikel 13 Grundgesetz-Kommission aus drei Mitgliedern besteht. Es liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/95, sowie ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/96, vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Auch hierzu ist besprochen, dass die Wahl offen stattfindet. Ich frage dennoch, ob der Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/95, zu? – Die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das übrige Haus. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle damit fest, dass der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Ich darf nun fragen: Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/96, Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und der Freien Demokraten. Ich darf Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Gibt Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich hiermit fest, dass zu Mitgliedern in Artikel 13 Grundgesetz-Kommission die folgenden ordneten gewählt wurden: Holger Bellino, CDU, Rudolph, SPD, und Vanessa Gronemann, BÜNDNIS DIE GRÜNEN. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden dern des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag Fraktion der AfD – Drucks. 21/97 – Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 21/98 – Wahlvorschlag Fraktion der SPD – Drucks. 21/99 – Wahlvorschlag Fraktion der CDU – Drucks. 21/100 – Nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 des Hessischen KinderJugendhilfegesetzbuches wählt der Landtag sechs in Jugendhilfe erfahrene Personen als Mitglieder des jugendhilfeausschusses. Nach § 6 Absatz 3 Satz 2 HKJGB ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes vorzusehen. Es liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktionen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Drucks. 21/97 bis 21/100, vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Auch hierzu ist besprochen, dass die Wahl offen Ich frage, ob wir bei diesem Verfahren bleiben können. Das ist der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/97, Die Fraktion der AfD, also 27 Abgeordnete. Wer dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE NEN, Drucks. 21/98, zustimmt, den bitte ich jetzt um Handzeichen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE NEN und somit 22 Abgeordnete. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, 21/99, zustimmt, den darf ich um sein Handzeichen – Die Fraktion der SPD und somit 23 Abgeordnete. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der Drucks. 21/100, zu? – Die Fraktion der CDU und somit Abgeordnete. Ich darf fragen, ob es Stimmenthaltungen gibt. – Die tion der Freien Demokraten und damit acht Stimmen. Auch hierzu wird das Ergebnis kurz berechnet. – Ich Ihnen nun das Ergebnis bekannt geben. Folgende Abgeordneten wurden zu Mitgliedern Stefanie Klee, CDU, Jennifer Gießler, CDU, Maximilian zu? – Bathon, CDU, Pascal Schleich, AfD, Nadine Gersberg, 90/DIE SPD, Julia Herz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. fragen: Zu Stellvertretern wurden die folgenden Abgeordneten gees wählt: Claudia Ravensburg, CDU, Sabine Bächle-Scholz, CDU, Max Schad, CDU, Heiko Scholz, AfD, Dr. Josefine der Koebe, SPD, Felix Martin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. AbgeWir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Günter 90/ Wahlvorschlag Oberste Landesjugendbehörde Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses Mitglie- – Drucks. 21/101 – Nach § 9 Absatz 1 Nr. 4 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wählt der Landtag drei in der Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag der obersten Landesjugendbehörde. Es liegt Ihnen der Wahlvorschlag der obersten Landesjugendbehörde, Drucks. 21/101, vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Auch hierzu ist besprochen, dass diese Wahl offen erfolgt. – Es wird nicht widersprochen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag, Drucks. 21/101, zu? – Das scheint mir das gesamte Haus zu sein. Ich frage, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist und ebenfalls nicht der Fall. der Dann stelle ich fest, dass damit die im Wahlvorschlag Landesdes genannten Damen und Herren zu Mitgliedern und stellverMitglied tretenden Mitgliedern in den Landesjugendhilfeausschuss gewählt wurden. AfD, Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: CDU, Wahl der Mitglieder des Opferfondsbeirates beim Hessischen Landtag Wahlvorschlag erfolgt. Fraktion der CDU, Fraktion der SPD – – Drucks. 21/102 – Wahlvorschlag dem Fraktion der AfD zu? – – Drucks. 21/103 – Wahlvorschlag GRÜFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der sein F reien Demokraten GRÜ– Drucks. 21/104 – Der Hessische Landtag hat in seiner 81. Plenarsitzung am Drucks. 8. Juli 2021 die Einrichtung eines Fonds für die Opfer bitten. und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen sowie die Einsetzung eines Opferfondsbeirates beim Hessischen Landtag CDU, beschlossen. Danach gehören dem Opferfondsbeirat insgesamt elf Mitglieder an: ein von der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten benanntes Mitglied als VorFraksitzende bzw. Vorsitzender, fünf Mitglieder auf Vorschlag der Regierungsfraktionen des Hessischen Landtages, fünf Mitglieder auf Vorschlag der Oppositionsfraktionen des darf Hessischen Landtages. Neben Mitgliedern des Hessischen Landtages können auch Mitglieder aus dem Bereich der gewählt: Zivilgesellschaft oder dem Bereich der Opferberatung vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Opferfondsbeirates werden vom Hessischen Landtag mit Mehrheit für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Ihnen liegen drei Wahlvorschläge vor. Ich gehe davon aus, dass es hierzu keine weiteren Wahlvorschläge gibt. – Das ist der Fall. Wir beginnen somit nun mit dem Wahlvorschlag der Regierungsfraktionen von CDU und SPD, Drucks. 21/102. Ich möchte ebenfalls wieder vorschlagen, dass diese Abstimmung offen erfolgt. – Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann lasse ich jetzt abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 21/102 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Ich darf fragen: Wer enthält sich? – Niemand. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag die erforderliche Mehrheit gefunden hat und damit die folgenden Personen gewählt worden sind: Birgit Heitland, CDU, Marie-Sophie Künkel, CDU, Günter Rudolph, SPD, Turgut Yüksel, SPD, sowie Dr. Martin Mencke. Damit haben wir jetzt die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen in den Opferfondsbeirat gewählt. Wir kommen nun zu den Wahlvorschlägen der Oppositionsfraktionen. Hierzu liegen Ihnen vor ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/103, sowie ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/104. Auch hier stimmen wir vereinbarungsgemäß per Handzeichen ab. – Dem wird nicht widersprochen. Ich lasse nun über die beiden Wahlvorschläge nacheinander abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucks. 21/103, zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Ich frage: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Ich frage: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten, Drucks. 21/104, zu? Den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle damit fest, dass der Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten damit die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Damit sind die folgenden Abgeordneten gewählt: Herr Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lara Klaes, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Wiebke Knell, Freie Demokraten, Herr Moritz Promny, Freie Demokraten, sowie Frau Dr. Deborah Schnabel. Sie sind alle als Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsfraktionen nun in den Opferfondsbeirat gewählt. Zuletzt rufe ich Tagesordnungspunkt 12 auf: Bericht Landesschuldenausschuss gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 (GVBl. S. 222); hier: 72. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2022 – Drucks. 20/11791 – Wir haben vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfinden wird. – Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende dieser Plenarwoche angekommen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Schluss: 17:12 Uhr)
