Frank Lortz
Vielen Dank, Frau Kollegin Knell. – Herr Kollege Lichert, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Das geht aber bei Debatten mit jeweils fünf Minuten Redezeit nicht. Darauf will ich Sie nur hinweisen. (Andreas Lichert (AfD): Dann verschaffen Sie mir bitte die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen!) – Ich verschaffe Ihnen gar keine Möglichkeit. Ich sitze hier oben in aller Ruhe und Bescheidenheit. (Andreas Lichert (AfD) begibt sich zur Sitzungsleitung.) In der Geschäftsordnung gibt es § 81. (Dr. Frank Grobe (AfD): Persönliche Erklärung! – Weitere Zurufe) – Meine Damen und Herren, regen Sie sich nicht so auf; ich rege mich auch nicht auf. Ich lese Ihnen § 81 „Persönliche Bemerkungen“ vor, damit nichts Falsches gemacht wird: „Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der Beratung eines Gegenstandes …,“ – da sind wir jetzt – „jedoch vor der Abstimmung, zulässig; … Die persönlichen Bemerkungen dürfen die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten.“ Das ist auch klar. „Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.“ (Dr. Frank Grobe (AfD): Ja!) Dann, Kollege Lichert, versuchen Sie das einmal so, wie es in der Geschäftsordnung steht. Sie haben das Wort. Bitte. (Lena Arnoldt (CDU): Da sind wir gespannt! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jetzt sind wir gespannt!)
