Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Der Kollege brou hat sich noch einmal gemeldet. Er hat nach Geschäftsordnung drei Minuten Redezeit. Ich will aber nächst noch einmal zum Thema Ältestenrat etwas Herr Dr. Grobe. In § 48a unserer Geschäftsordnung es: „Über die Einberufung des Ältestenrates der laufenden Plenarsitzung entscheidet außer Falle des § 67 Absatz 2 die Präsidentin oder Präsident nach pflichtgemäßem Ermessen.“ So. In § 67 heißt es: „Wenn im Landtag störende Unruhe entsteht, die Präsidentin oder der Präsident die Sitzung brechen. Kann sie oder er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie oder er den Präsidentenstuhl. Sitzung ist damit unterbrochen.“ Sie wissen, dass ich in meinem hohen Mandatsalter noch stehen kann, und deshalb bleibe ich auch sitzen. (Heiterkeit) Deshalb können wir im nächsten Ältestenrat gerne ganzen Punkte behandeln – nur, damit das jetzt geklärt Dann hat jetzt der Kollege Lambrou das Wort. Drei ten.
