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Angela Dorn

06.02.2024 Sitzungen 21/3

mit Nun hat die Landesregierung das Wort. Herr Minister Schwarz, bitte. Rejü- Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und in Herren Abgeordnete! Ich mache keinen Hehl daraus, dass mir die Tonlage im Redebeitrag der AfD überhaupt nicht gefallen hat. Gleichwohl gebe ich zu, dieses Thema ist 90/DIE nicht ganz einfach, und die Diskussion darüber ist sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Aber die Hessische Landesregierung begleitet seit dem Schuljahr 2013/2014 Tatden in Kooperation mit DITIB Hessen angebotenen öfOktober fentlichen Unterricht an den hessischen Schulen, und wir schauen ganz genau hin, was dort passiert, insbesondere in diesen Tagen. – Genau aus diesem Grund wurden, wie schon mehrfach erwähnt worden ist, in den letzten Monaten drei Rechtsgutanbie- achten in Auftrag gegeben. Mit diesen drei RechtsgutachIm ten war der Auftrag verbunden, zu prüfen, ob die Vorausob setzungen dafür erfüllt sind, dass die Kooperation fortgeDI- führt werden kann. Nach dem, was alle drei Gutachten Ihnen ergeben haben – auch das ist zitiert worden –, wird die be- Kooperation bis auf Weiteres fortgeführt, wenngleich im Schüle- letzten Gutachten Prof. Christian Waldhoff, der ebenfalls in von Ihnen zitiert wurde, zu einem klaren Ergebnis kam: Ja, Es es besteht eine abstrakte Gefahr, dass die Unabhängigkeit Schüler, von DITIB Hessen von der Regierung in der Türkei nicht hinreichend gewährleistet ist, aber die Beweislast reicht nicht aus, um die Kooperation aufzukündigen. Das bedeutet, es braucht ganz konkrete Hinweise, und die müssen juristisch eindeutig und glockenklar sein. Das ist, wie die Gutachten darlegen, auch unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Situation – ich ziele auf die fürchterliche Lage im Nahen Osten ab – nicht der Fall. Das Waldhoff-Gutachten hat schon, wie ich sagen will, die Lage nach dem Terrorangriff dieser Schlächter, dieser Mörderbande, der Hamas, auf Israel mit berücksichtigt. Insofern muss ich sagen: Der Einrichtungsbescheid bleibt wirksam, und natürlich hält sich die Landesregierung an Recht und Gesetz. Von daher in aller Klarheit: Das, was die AfD fordert, ist schlicht und ergreifend rechtlich nicht umsetzbar. (Zurufe AfD: Doch, doch!) Dass das rechtlich umsetzbar ist, geht aus keinem der Gutachten hervor. Allerdings macht das Gutachten deutlich, dass man aus staatlicher Sicht verstärkt beobachten soll, und genau das machen wir. Dazu braucht es nachvollziehbare Vorkommnisse, die die Unabhängigkeit vom türkischen Staat gegebenenfalls infrage stellen; und wenn das so ist, entfallen die Voraussetzungen für die Kooperation. Diese Vorkommnisse müssen sich ausdrücklich nicht nur auf den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht beziehen, sondern können genauso die gesamten Bereiche des Handelns von DITIB Hessen umfassen. Insofern würde die Hessische Landesregierung in einem solchen Fall unverzüglich und sofort diese Kooperation aufkündigen. Das sage ich in aller Klarheit: unverzüglich und sofort. Deswegen: Der Widerruf bleibt eine Option, und diese Option würden wir – damit das geklärt ist – auch wählen. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD) Ich kann Ihnen versichern, die verstärkte Beobachtungspflicht nehmen wir sehr ernst. Die in meinem Haus zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich ganz persönlich machen das genau so, wie ich es gerade angekündigt habe. Ich habe mein Haus angewiesen, dass es im islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB verstärkt und intensiv zu unangekündigten Schulbesuchen bzw. Unterrichtsbesuchen durch Vertreter Staatlicher Schulämter und Schulleitungen kommt und dass, wenn dort irgendetwas auffällt, unverzüglich gehandelt wird. Äußerungen der Verantwortlichen von DITIB Hessen werden genauso in den Blick genommen, wie Internetforen und Social Media kontrolliert werden. Bei Auffälligkeiten werde ich unseren hessischen Innenminister bitten – er ist für das Landesamt für Verfassungsschutz verantwortlich –, dem nachzugehen.

Protokoll ↗