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Angela Dorn

06.02.2024 Sitzungen 21/3

Als nächster Redner spricht Herr Abgeordneter Promny von den Freien Demokraten. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD benutzt die Aktuelle Stunde, um bereits hinreichend beantwortete Fragen wieder aufzuwärmen. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist ein grundgesetzlich verbürgtes Recht: Art. 7 Absatz 3 des Grundgesetzes bestätigt das. Dieses Recht schließt selbstverständlich auch die Schülerinnen und Schüler mit einer muslimischen Glaubenszugehörigkeit ein. Dieses Recht wird in Hessen durch die Kooperation mit bestimmten Organisationen, wie DITIB oder der Ahmadiyya-Gemeinde, umgesetzt. Die Einflussnahme „des sich autoritär gebärdenden türkischen Präsidialsystems“ auf DITIB, wie es im aktuellen Gutachten heißt, kann nach den neuesten Erkenntnissen im Konkreten nicht bestätigt werden. Steht nun erneut zur Debatte, ob hessische Schülerinnen und Schüler mit muslimischer Glaubenszugehörigkeit ein Recht auf bekenntnisorientierten Islamunterricht haben sollen, oder welches Anliegen soll hier tatsächlich debattiert werden? Im vergangenen Jahr haben wir uns bereits eingehend mit dem Gegenstand „Islamunterricht an unseren hessischen Schulen“ beschäftigt. Dazu wurde vom Kultusministerium ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Die Entscheidung von Herrn Lorz, den Islamunterricht bis auf Weiteres fortzusetzen, teilen wir Freie Demokraten, weil substanzielle Einflüsse im Gutachten nicht benannt werden konnten. Juristisch und sachlich bestand daher kein Zweifel an der Entscheidung. Klar ist auch: Falls ein bewiesener Einfluss vorläge, wäre klar, wie die Entscheidung ausfällt. (Beifall Freie Demokraten) Das Thema dieser Aktuellen Stunde zeigt daher nur eines: die latenten Islamressentiments der AfD und ihre grundsätzliche Ablehnung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts. Sie haben das bereits vor wenigen Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung von Herrn Lorz über die Wiederaufnahme des Islamunterrichts entsprechend bekannt gegeben. Damit zeichnet die AfD bewusst eine Abkehr von unseren Bürgern mit muslimischer Glaubenszugehörigkeit in Hessen und in Deutschland. Diese negative Wirkung solcher Aussagen ist immens und stärkt nur weitere Ressentiments. Aber anscheinend wollen Sie genau das erreichen, meine Damen und Herren von der AfD. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD – Stephan Grüger (SPD): Geschäftsmodell!) Wir Freie Demokraten wollen stattdessen den Schülerinnen und Schülern eine wirkliche Auswahlmöglichkeit bieten und befürworten daher die Ausweitung der Zahl der Kooperationspartner – über DITIB hinaus. Als weiteren Ansatzpunkt sehen wir auch die erfolgreiche Umsetzung der deutschsprachigen Imam-Ausbildung an, wie sie bereits in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird. Unsere Vorstellung ist die einer offenen Gesellschaft, die für Vielfalt und für Offenheit steht und die entsprechend respektiert und gefördert wird. Daher setzen wir uns für die Fortsetzung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts mit DITIB im Einklang mit den Werten unseres Grundgesetzes ein. Abschließend bekräftigen wir unser Engagement für ein Bildungssystem, das die individuellen Rechte und Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler respektiert und dert, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. (Beifall Freie Demokraten)

Protokoll ↗