Christian Wendel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und legen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die elle Stunde und der damit verbundene Dringliche der AfD-Fraktion reihen sich in bekannte Muster ein. wird der Versuch unternommen, den Eindruck zu cken, als könnte auf eine aus mehreren Gründen komplexe Frage eine vermeintlich einfache Antwort ben werden. Aber es gibt auf komplexe Fragen in Regel keine einfachen Antworten. Es gibt auf komplexe Fragen vor allen Dingen rechtskonforme Antworten. solche rechtskonforme Antwort hat das Ministerium gegeben. Deshalb betonen wir das in aller Klarheit und aller Deutlichkeit. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Im Wesentlichen geht es um zwei Ebenen, nämlich verfassungsrechtliche Bewertung als Grundlage einerseits und ein daraus abzuleitendes konkretes Handeln seits. In der Angelegenheit – das ist uns allen – haben drei unabhängige Wissenschaftler eine rechtliche Begutachtung abgegeben. Diese kommen eingehender Prüfung zu der Bewertung, dass DITIB sen weiterhin einen verfassungsrechtlichen Anspruch den in Kooperation eingerichteten islamischen Religionsunterricht fortzusetzen. Das kann man gut, weniger oder auch schlecht einordnen, aber es geht bei diesem der Bewertung eben um die Frage, wie die verfassungsrechtliche Rückbindung der Angelegenheit und damit einer der zentralen Grundpfeiler der Demokratie zu ten sind. Ein solcher Grundpfeiler der Demokratie ist achten. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall CDU, SPD und Daniel May (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) Die Wissenschaftler kommen ebenso zu der Bewertung, dass eine abstrakte Gefahr besteht, dass die Unabhängigkeit von DITIB Hessen nicht hinreichend gewährleistet sich dieses Risiko derzeit jedoch nicht in konkreter darstellt, sodass, wie vorhin beschrieben, der verfassungsrechtliche Anspruch weiterhin gegeben ist. Deshalb ist das eine Einschränkung, die im Titel Aktuellen Stunde nicht erwähnt wird, aber von ganz sentlicher Bedeutung ist. Die Kooperation wird nicht einfach weitergeführt, sondern sie wird aufgrund der derzeitigen rechtlichen Bewertung bis auf Weiteres fortgeführt. Das ist ein zentraler Unterschied. Das heißt, es gibt hier keine Automatismen, sondern die Kooperation steht unter einer verstärkten staatlichen Beobachtung. Das heißt auch, dass das Land Hessen sehr genau hinschaut, dass beenden der unter staatlicher Aufsicht stehende Unterricht unseren Hessen. demokratischen Werten entspricht. unDas Ministerium handelt hier mit großer Aufmerksamkeit für die Entwicklungen, klar in der Bewertung des verfassungsrechtlichen Rahmens und konsequent in der praktischen Vorgehensweise und hat deshalb selbstverständlich die Unterstützung der CDU-Fraktion. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD bekennen wir uns klar zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht nach Art. 7 des Grundgesetzes an den Schulen. Wir wollen sivon cherstellen, dass auch für muslimische Schülerinnen und Schüler ein Unterrichtsangebot zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben wir ein Unterrichtsangebot, welches nicht bekenntnisorientiert ist, sondern das unabhängig von Religionsgemeinschaften durchgeführt wird. Das neue KolFach ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die AktuAntrag weder am Ethikunterricht noch an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Es geht also darum, in eiEs ner solch komplexen Frage verantwortungsvoll und diffeerweäußerst renziert zu agieren. Das wird hier getan. Dafür braucht es den Antrag der AfD nicht. – Vielen Dank. gegeder (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Eine hier Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: in Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Schleenbecker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 90/
