Heike Hofmann
Nein, ich möchte das jetzt gerne entsprechend ausführen. – Ich möchte hier den ganzen Rahmen noch einmal benennen, in dem wir uns gerade bewegen. Die Hessische Verfassung gibt ganz klar vor, wie die Sonn- und Feiertagsruhe auszugestalten ist. Da ist eine gründliche Abwägung vorzunehmen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung immer deutlich gemacht, dass es nicht nur um den Arbeitnehmerschutz geht, sondern dass es auch um den Schutz der restlichen Bevölkerung geht. Das wurde in dieser Debatte noch gar nicht klar benannt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch gesagt, dass die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung sind und dass sie zu schützen Verfassungsrang hat. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Erinnern Sie sich einmal daran. Der eine oder der andere dieses Hauses hat sich schon mehr mit diesem Thema beschäftigt. Sie wissen daher sehr genau, dass wir da einen sehr engen verfassungsrechtlichen Rahmen haben. Es gilt jetzt zu prüfen, inwieweit man diesen nutzen und ausschöpfen kann. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch ausgeführt, dass es dabei unerheblich ist, ob bei dem Kaufvorgang Personal dabei ist. Er hat gesagt, dass auch die voll automatisierten Verkaufsstände unter den Anwendungsbereich des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes fallen. Damit gibt es da entsprechenden Schutz. Interessant ist übrigens auch, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof gleichermaßen gesagt hat, dass man diese voll automatisierten Verkaufsstellen nicht mit dem Onlinehandel vergleichen kann. Ich darf den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zitieren: „Insbesondere habe der Onlinebestellvorgang keinerlei Außenwirkungen und sei daher nicht geeignet, die Sonn- und Feiertagsruhe der übrigen Bevölkerung zu beeinträchtigen.“ Das heißt, eine Vergleichbarkeit mit dem Onlinehandel ist nicht gegeben. Ich sage Ihnen klar, dass es einen entsprechenden Sachgrund geben muss. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Abwägung. Übrigens ist es dabei nicht relevant, ob wirtschaftliche Interessen im Raum stehen. Es muss ein dringender Versorgungsbedarf gegeben sein, um gesetzgeberisch im Rahmen der Verfassung handeln zu können. Ich sage Ihnen deutlich: Ja, wir gehen das Thema beherzt an. Es wird einen entsprechenden Gesetzentwurf der die Regierung tragenden Fraktionen geben. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann? – Gegenrufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alsbald!) Aber niemandem wäre mit einer Regelung geholfen, die vor Gericht keinen Bestand hat. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Damit wäre niemandem geholfen. Deshalb sage ich Ihnen deutlich: Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die Landesregierung wird diesem Haus einen entsprechenden Gesetzentwurf nach sorgfältiger Prüfung vorlegen. (Beifall CDU und SPD – Zuruf AfD: In drei Jahren! – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alsbald!)
