Timon Gremmels
Sehr geehrter Abgeordneter Kaffenberger, der Rat für deutsche Rechtschreibung hat mehrfach, zuletzt in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023, seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Der Rat führt dazu aus, dass geschlechtergerechte Texte sachlich, korrekt, verständlich und lesbar sein sollten. Insbesondere muss es die Möglichkeit geben, für Blinde und Sehbehinderte die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Verwendung von Sonderzeichen bis auf Weiteres nicht empfohlen. Gleichzeitig hat der Rat für deutsche Rechtschreibung festgestellt, dass er die weiteren Schreibentwicklungen beobachten wird; denn die geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss. Der Rat hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass man auch ohne Sonderzeichen geschlechtergerecht schreiben kann.
