Timon Gremmels
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter May, der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen Nötigung oder gar Zwang gegenüber Studierenden oder Mitarbeitenden ausgeübt wurde, um diese anzuhalten, geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen zu verwenden. Der Landesregierung ist lediglich ein Konflikt aus dem Jahr 2021 bekannt, zu dem es auch eine Medienberichterstattung gab und der im Landtag Gegenstand eines Dringlichen Berichtsantrages, Drucks. 20/6971, war. Damals gab es bei der Benotung einer Hausarbeit an der Universität Kassel einen Punktabzug, weil keine geschlechtergerechte Sprache verwendet wurde. Die Universität hat die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens rechtlich geprüft. Sie hat dann entschieden, entsprechende Hinweise, die ohnehin keinen rechtlich bindenden Charakter hatten, aus dem Netz zu nehmen. Hier wird deutlich, dass in dieser Frage derzeit zumindest eine Rechtsunsicherheit besteht, die potenziell zu Konflikten führen kann. Die Landesregierung hält es deshalb für sinnvoll, hier für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen. Deshalb werden wir dazu einen Vorschlag erarbeiten, der einerseits Rechtssicherheit schafft und andererseits die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet.
