Astrid Wallmann
Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Ein Vergleich der Hilfsfristen ist relativ schwierig, weil in jedem Bundesland anders definiert werden. In beginnt die Hilfsfrist beispielsweise, sobald der Rettungswagen losfährt; bei uns in Hessen beginnt diese mit dem Eingang der Notfallmeldung in der zentralen stelle. Zudem ist die Hilfsfrist in allen Bundesländern terschiedlich. Die meisten Flächenbundesländer haben Hilfsfrist von zwölf bis 15 Minuten; wir in Hessen eine Hilfsfrist von zehn Minuten. Hätten wir eine Hilfsfrist von 15 Minuten, wären wir bei einem Erfüllungsgrad 97 %, und damit hätten wir einen der Spitzenplätze Deutschland. ande- Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Für eine weitere in Nachfrage hat sich der Abgeordnete Bamberger, CDUmögFraktion, gemeldet. Herr Bamberger, Sie haben das Wort. vermieTelenotPräsenz
