Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Frau Staatsministerin Stolz, Sie haben das Wort. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, der Hilfsfristerreichungsgrad im Rettungsdienst hängt im Kern von zwei Faktoren ab, zum einen von der Zahl der Einsätze, zum anderen von den Personalressourcen bzw. der Anzahl der Rettungswagen, mit denen diese Einsätze bewältigt werden können. Die Einsatzzahlen sind in den letzten Jahren stetig angestiegen, vor allem bei den minder dringlichen Notfällen, die in der hausärztlichen bzw. in der ambulanten Versorgung eigentlich besser aufgehoben wären. Mittlerweile gibt es daher schlichtweg zu viele Einsätze bei zu wenig Personal. Dies sind die beiden Ansatzpunkte, an denen etwas getan wird. Im Kern verfolgt die Landesregierung dabei drei verschiedene grundlegende Ansätze, die ich gern anhand konkreter Maßnahmen erläutere. Der erste und zugleich wichtigste Ansatz zur Verbesserung des Einhaltens der Hilfsfrist ist die Senkung der Einsatzzahlen durch eine intelligente Patientensteuerung. Dies beginnt bereits auf der Ebene der Leitstellen. In dem Projekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ – SaN – wird an der dafür notwendigen digitalen Vernetzung der Leitstellen 112 und 116 117 gearbeitet. Ziel ist es, Hilfesuchende direkt in den richtigen Versorgungssektor zu steuern, damit der Rettungsdienst nicht unnötig in Anspruch genommen wird. Der zweite Ansatz ist eine Ressourcenoptimierung innerhalb des Rettungsdienstes. Ziel ist es, die knappen Ressourcen so einzusetzen, dass Rettungswagen entweder länger frei gehalten oder aber kürzer im Einsatz gebunden werden. Dadurch stehen sie für den nächsten hilfsfristrelevanten Einsatz besser oder schneller wieder zur Verfügung. Rettungswagen können länger frei gehalten werden, wenn der zentralen Leitstelle andere Reaktionsmöglichkeiten für bestimmte Notfälle zur Verfügung stehen. Hierfür ermöglichen wir zum einen bald den flächendeckenden Einsatz von Notfallkrankentransportwagen, die vor allem minder dringliche und damit nicht in die Hilfsfrist eingerechnete Einsätze abarbeiten können. Zum ren wird derzeit in mehreren Landkreisen das Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“ vorbereitet. Dadurch wird vielen Fällen eine abschließende Versorgung vor Ort lich sein und somit ein Transport ins Krankenhaus den. Zudem planen wir weiterhin ein landesweites arztsystem, weil manchmal eben keine physische der Notärztin, des Notarztes erforderlich ist, sondern telemedizinische Abklärung völlig ausreicht. Der dritte Ansatz betrifft die Personalgewinnung und dung. Hierfür wurde im Jahr 2023 schon eine sende Änderung der Rechtsgrundlagen vorgenommen, eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten zu chen. Dadurch gab es bei der Zahl der genehmigten bildungsplätze für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 eine Steigerung mehr als 25 %. Um das ausgebildete Personal auch fristig im Rettungsdienst zu halten, muss zudem die beitsbelastung für die einzelnen Rettungskräfte verringert werden. Hierzu tragen die zuvor genannten Maßnahmen ebenfalls bei. Sie sehen also, die Landesregierung arbeitet an Projekten und Strukturmaßnahmen, um die Hilfsfristen zu verkürzen. Vieles wird aber auch von der aktuellen Reform der Notfallversorgung auf der Bundesebene gen. Deshalb begleiten wir auch diesen Prozess sehr und konstruktiv.
