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Astrid Wallmann

06.02.2024 Sitzungen 21/3

Vielen Dank. – Das Wort hat die zuständige Staatsministerin Stolz. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, die Bearbeitung entsprechender Approbationsanträge aus Drittstaaten außerhalb der EU ist aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben ein kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren, das aber letztlich dem Patientenschutz dient. Es ist in unser aller Interesse, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die einen in Deutschland üblichen Standard gewährleisten können. Dies setzt eine entsprechende umfassende Prüfung der ausländischen Berufsabschlüsse, der Sprachkenntnisse sowie ein Gesundheitszeugnis voraus. Es kommt auch vor, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller versäumen, die erforderlichen Unterlagen ihrem Antrag von Beginn an beizufügen. Diese Dokumente müssen dann vom Landesamt für Gesundheit und Pflege nachgefordert werden, was oftmals zu Verzögerungen führt. Um das Verfahren insgesamt beschleunigen zu können, steht mein Haus gemeinsam mit den übrigen Landesgesundheitsministerien auf der Arbeitsebene aktuell in engem Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium. Das Bundesgesundheitsministerium hat auf der Fachebene bereits zugesagt, eine Verschlankung der entsprechenden Vorschriften angehen zu wollen. Das Landesamt für Gesundheit und Pflege ist ergänzend dabei, das erforderliche Personal für diesen Bereich weiter aufzustocken. Von daher gesehen, ist die Zielsetzung aller Beteiligter, die Bearbeitungszeiten künftig zu verkürzen.

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