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Astrid Wallmann

18.01.2024 Sitzungen 21/1

Im Namen des Hessischen Landtags beglückwünsche ich Sie alle zu Ihrer Wahl, wünsche Ihnen viel Erfolg in diesem Amt und darf auch sagen: Ich freue mich persönlich sehr auf die Zusammenarbeit. Zur Gratulation der Gewählten unterbreche ich kurz die Sitzung. Ich bitte zunächst die gewählten Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, nach vorne in den Plenarteller zu kommen. Danach machen wir gleich weiter. (Kurze Unterbrechung – Die Präsidentin gratuliert den neu gewählten Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und überreicht Blumensträuße.) Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums (§ 3 Absatz 1 GOHLT) – Drucks. 21/9 – (Unruhe – Glockenzeichen) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute noch ein wenig Programm vor uns, deswegen würde ich die Sitzung gerne fortsetzen und zu Tagesordnungspunkt 7 kommen. Nach § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums durch Beschluss des Landtags festgelegt. Es liegt Ihnen mit der Drucks. 21/9 ein Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Freien Demokraten vor; danach soll die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums auf neun festgelegt werden. Ich lasse nun über den Antrag Drucks. 21/9 abstimmen und darf fragen: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Auf den ersten Blick das gesamte Haus, aber ich frage sicherheitshalber lieber noch einmal: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums auf neun festgelegt ist. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 8: Wahlvorschlag Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums (§§ 3 Absatz 2, 9 Absatz 2 GOHLT) – Drucks. 21/10 – Die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums wurde soeben durch Beschluss zu Drucks. 21/9 auf neun festgesetzt. Daraus ergibt sich, dass neun weitere Mitglieder des Präsidiums zu wählen sind. Hierzu liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag mit der Drucks. 21/10 vor, in dem die weiteren Mitglieder des Präsidiums aufgeführt sind. Die Fraktion der SPD hat mir mitgeteilt, dass sie statt der Abgeordneten Lisa Gnadl Herrn Abgeordneten Stephan Grüger vorschlägt. – Ich sehe noch einmal zustimmendes Nicken. Nach § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die weiteren Mitglieder des Präsidiums in getrennten Wahlgängen. Die Wahl kann geheim oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen erfolgen. Die Fraktionen haben vereinbart, diese Wahl offen durchzuführen. Ich frage trotzdem noch einmal nach, ob der Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, dass diese Wahl, wie bei früheren konstituierenden Sitzungen auch, mit e i n e m Wahlvorschlag erfolgt. Ich bitte daher nun um Ihr Handzeichen, wer dem Wahlvorschlag Drucks. 21/10 mit der eben erfolgten Änderung, statt Frau Gnadl Herrn Grüger zu wählen, zustimmt. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist das einstimmig, und ich stelle fest, dass die Abgeordneten Herr J. Michael Müller (Lahn-Dill), CDU, Herr Hartmut Honka, CDU, Frau Sabine Bächle-Scholz, CDU, Herr Robert Lambrou, AfD, Herr Andreas Lichert, AfD, Herr Stephan Grüger, SPD, Herr Marius Weiß, SPD, Herr Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Herr Oliver Stirböck, Freie Demokraten, zu weiteren Mitgliedern des Präsidiums gewählt worden sind. Ich gehe davon aus, dass alle gewählten weiteren Mitglieder des Präsidiums die Wahl annehmen. – Ich schaue jetzt einmal in Richtung der Gewählten und sehe überall zustimmendes Nicken. Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Absatz 2 Satz 2 GOHLT) – Drucks. 21/11 – Nach § 4 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer durch Beschluss des Landtags festgesetzt. Ihnen liegt ein Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten mit der Drucks. 21/11 vor, der die Festsetzung auf elf Schriftführerinnen und Schriftführer vorsieht. Ich darf fragen: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Auch das scheint mir das gesamte Haus zu sein, aber ich frage auch hier natürlich noch einmal nach: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer auf elf festgesetzt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: Wahlvorschlag Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Absatz 2 Satz 1 GOHLT) – Drucks. 21/12 – Nach § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden die Schriftführerinnen und Schriftführer in einem Wahlgang gewählt. Ihnen liegt der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen, Drucks. 21/12, mit den Namen der Abgeordneten vor, die als Schriftführerinnen und Schriftführer schlagen werden. Ich sehe eine Wortmeldung bei Herrn Dr. Grobe, Fraktion. – Sie haben das Wort.

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