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Christin Christ

CDU 3:24 min Sitzungen 23/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Eine Schwangerschaft, eine Geburt und die ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind äußerst bewegende Momente im Leben. Gerade in dieser Zeit brauchen Frauen und Familien Sicherheit und Unterstützung. Und genau dafür leisten Hebammen einen unverzichtbaren Beitrag. Aus jüngster eigener Erfahrung kann ich das absolut unterstreichen und bestätigen. Was passiert, wenn eine Frau keine Hebamme findet? Wenn sie trotz frühzeitiger Suche mit ihren Sorgen allein bleibt und immer wieder Absagen erhält? Dann müssen wir uns doch fragen: Ist unsere Versorgung wirklich bedarfsgerecht ausgerichtet? Um das zu beurteilen, brauchen wir verlässliche Daten. Doch genau diese Informationen hält der Senat bis heute zurück. Bereits der Gesundheitsbericht von 2018 zeigte erhebliche regionale Unterschiede. In Harburg wurden damals schätzungsweise nur 8 Prozent der Frauen nach der Geburt durch eine Hebamme betreut. In Altona waren es dagegen 54 Prozent. Gleichzeitig mussten die meisten befragten Hebammen regelmäßig Betreuungsanfragen ablehnen. Deshalb wurde 2022 erneut eine Hebammenbefragung durchgeführt. Auch eine Familien- und Mütterbefragung folgte im Jahr darauf. Doch der angekündigte gemeinsame Abschlussbericht liegt bis heute nicht vor. Dabei bestätigt der Senat selbst, dass die Ergebnisse der Hebammenbefragung verwaltungsintern bekannt sind und bereits für politische Planung genutzt werden, unter anderem für die Entwicklung des Hebammenzentrums in Harburg. Meine Damen und Herren, wenn diese Ergebnisse gut genug sind, um politische Entscheidungen zu stützen, dann müssen sie doch auch gut genug sein, um sie der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorzulegen. Es kann nicht sein, dass der Senat mit Daten argumentiert, die andere nicht einsehen und überprüfen können, weil sie jahrelang zurückgehalten werden und teils vielleicht sogar schon veraltet sind. Deshalb fordern wir hier in diesem Antrag, die vollständigen Ergebnisse der Hebammenbefragung spätestens vier Wochen nach Beschlussfassung zu veröffentlichen. Wir wollen außerdem wissen: Welche Handlungsbedarfe ergeben sich aus den Ergebnissen? Wo bestehen dann genau konkret Versorgungslücken? Welche Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet? Und bei welchen Entscheidungen wurden die Ergebnisse bereits berücksichtigt? Wenn der Senat Erhebungen als Grundlage politischer Entscheidungen nutzt, dann müssen deren Ergebnisse zeitnah öffentlich zugänglich sein. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck, sie ist die Grundlage für eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik. Und am Ende geht es nicht um Papier und Zahlen, es geht um Schwangere, die Unterstützung brauchen, um Mütter, die nach der Geburt nicht allein gelassen werden dürfen, und um Familien, die sich darauf verlassen müssen, dass sie die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Diese Menschen haben eine verlässliche Versorgung verdient. Dafür müssen wir wissen, wo Hilfe fehlt und endlich entsprechende Konsequenzen ziehen. Wer eine gute Hebammenversorgung will, darf die Daten nicht länger zurückhalten. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

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