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Krzysztof Walczak

AfD 2:13 min Sitzungen 23/31

Herr Präsident, meine Damen und Herren, 106.000 Kinder wurden letztes Jahr in Deutschland abgetrieben. Mehr als eine Großstadt. Wie angesichts dieser entsetzlichen Zahl hier der Eindruck erweckt wird, Abtreibung sei ein Menschenrecht, das ist einfach unerträglich. Genauso unerträglich ist es, dass meine Vorredner mit keinem einzigen Wort das Lebensrecht des Ungeborenen erwähnt haben. Vordergründig geht es hier ja um mehr Beratung, aber ja offensichtlich nicht, um Schwangeren zu helfen oder die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Nein. Sie wollen mehr Beratung aus Sorge, Schwangere könnten nicht sofort einen Termin bekommen. Damit sagen Sie doch offen, was die Beratung für Sie eigentlich ist. Ein Alibi-Termin, eine lästige Durchgangsstation, die vor allem möglichst schnell den Beratungsschein produzieren soll. Und genau dieser Ansatz ist illegal. Nach Paragraf 219 StGB dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens. Der ungeborene Mensch hat in jedem Stadium der Schwangerschaft ein eigenes Recht auf Leben. Die Beratung... Ja! Die Beratung muss dazu ermuntern, das Kind nicht zu töten. Das ist der gesetzliche Auftrag der Beratung. Wenn Rot-Rot-Grün so über die Beratung redet, muss man sich schon die Frage stellen, ob in Hamburgs Beratungsstellen dann eigentlich noch nach dem Gesetz beraten wird. Das kann man hier, glaube ich, mehr als begründet in Zweifel ziehen. Und da setzt auch unser Antrag an. Wir wollen keine Kapazitäten ausbauen, um die Tötung ungeborener Kinder möglichst komfortabel zu machen. Nein, wir wollen, dass die Beratung eine Beratung für das Leben ist, im Interesse des Kindes und der Frau. Wir wollen, dass vermeintliche Berater mit einer ähnlichen Geisteshaltung, wie wir sie hier gehört haben, einer Haltung, die nicht berät, sondern ja eigentlich nur den Tod herbeiführen will, vom Senat aus dem Verkehr gezogen werden. Denn jede Abtreibung ist eine zu viel!

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