Peggy Heitmann
und bekommt das Wort für maximal drei Minuten nach 26/6 unserer Geschäftsordnung. Danke schön. Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Seit dem 12. August gilt, wer eine Verpackung in ein anderes EU-Land schickt, muss dort einen Bevollmächtigten benennen – ab dem ersten Paket ohne Untergrenze. Ein Hamburger Imker schickt ein Glas Honig nach München und zahlt wenige Cent. Schickt er es nach Salzburg, braucht er zusätzlich einen Bevollmächtigten für mehrere 100 Euro im Jahr, ob er ein Glas verschickt oder 1.000 – und das gleich für 26 Länder. Der Händlerbund erwartet, dass viele Kleinunternehmen nach diesem EU-Versand aufgeben. Die EU-Kommission will die Pflicht aussetzen. Die Bundesregierung – CDU und SPD – hat am 7. September eine Bagatellgrenze von 10 Tonnen vorgeschlagen. Und unser Senat? Hat im März im Bundesrat für die Beibehaltung gestimmt, ist unterlegen und hält trotzdem daran fest – gegen die Kommission, gegen die eigene Bundesregierung, gegen die eigenen Hamburger Betriebe. Dabei weiß er noch nicht mal, wen es trifft. Es trifft 13.000 Hamburger Unternehmen im Verpackungsregister. Wie viele im EU-Ausland versenden, weiß er nicht. Eine Erhebung – nicht geplant. Laut Senat reiche die Bagatellgrenze nicht, die Last seien die Meldepflichten. Dafür brauche es dann das EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das trägt allerdings nicht, die Meldepflichten gab es nämlich schon vorher. Neu ist allein die Fixgebühr. Für das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es weder einen Entwurf noch einen Zeitplan. Keiner weiß, wann es kommt. Beides schließt sich im Übrigen nicht aus. Deshalb: Der Senat soll den Vorschlag der Bundesregierung unterstützen, seine Position aufgeben und im Bundesrat Partner gewinnen. Bis zur Änderung keine Bußgelder gegen Kleinbetriebe erheben, sondern zur Nachbesserung auffordern. Das liegt allein in seiner Hand,
