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Kathrin Warnecke

GRÜNE 2:19 min Sitzungen 23/30

Vielen Dank. Ich hab mich gemeldet, um auf Frau Stöver zu reagieren, aber vielleicht lassen Sie mich vorweg eins noch sagen. Also jetzt zu einem Verfahren zurückzukehren, das keine Rechtssicherheit bringen würde, ist nicht möglich. Und ehrlicherweise täten wir den Familien auch keinen Gefallen, wenn wir jetzt an dem Punkt, wo sich die Dinge langsam sortieren, noch einmal das Verfahren stoppen und alles neu machen. Das würde in der Praxis so viel Unruhe reinbringen, dass nichts besser wäre. Es ist ja nicht nur so, dass es Verunsicherungen gab. Seien wir ehrlich: Es ist so, dass es Versorgungslücken gab. Es hat eine Unruhe gegeben, es hat Situationen gegeben, die für die Familien, für die Kinder nicht nur verunsichernd waren, sondern die einfach... Wo es nicht funktioniert hat. Das ist nicht gut. Ich finde, dass es durchaus richtig ist, zu sagen, das tut uns leid. Mir persönlich tut das sehr leid, dass das so gelaufen ist. Trotzdem ist es keine Option, jetzt zu sagen, wir machen noch mal einen Cut und fangen noch mal von vorne an. Jetzt ist es gut, dass es vorangeht und dass die Hilfe dort ankommt, wo sie hin muss. Und zur Wortmeldung hat mich eigentlich Frau Stöver animiert. Sie haben ja durchaus bei einigen von dem, was Sie sagen, einen Punkt. So ist es nicht. Aber gerade, wenn es um die Frage der gesetzlichen Leistungen auf Bundesebene geht. Ja, die Schulbegleitung als gesetzliche Leistung wird nicht per se angegriffen. Es wird weiterhin Schulbegleitung geben. Aber Sie haben gerade sehr wortreich erklärt, dass man den Eltern das Recht nicht nehmen kann, zu bestimmen, welche Schule ihre Kinder besuchen. Und was... Ich weiß, das hab ich verstanden. Ich hab das verstanden, dass Sie das gesagt haben. Und ich stimme Ihnen da komplett zu. Das war absolut richtig. Aber was im Bund angegriffen wird mit der SGB-VIII-Reform, ist die Möglichkeit der Eltern, zu entscheiden, welche Form der Schulbegleitung ihre Kinder bekommen und welcher Träger das machen soll. Denn was Sie da infrage stellen, ist das Wunsch- und Wahlrecht. Und das tun Sie für den gesamten Bund. Wir haben hier in Hamburg ein System, das seine Schwierigkeiten hat und jetzt neu gesteuert werden muss. Aber es gibt auch sehr viele Bundesländer, da läuft die Beantragung weiterhin über die Eingliederung, also über das SGB VIII und IX. Und wenn wir dann, wenn Sie dann da drangehen auf Bundesebene und dieses Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zumindest infrage stellen, dann ist das ein Rückschritt auf dem Weg dessen, was mit der UN-BRK schon mal erreicht worden ist. Danke schön.

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