Thomas Meyer
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnete, in meiner Schulzeit gab es damals so einen Spruch: Paragraf 1: Der Lehrer hat immer recht. Paragraf 2: Sollte es mal nicht der Fall sein, dann tritt automatisch Paragraf 1 in Kraft. Frau Bekeris sagt, es gibt keine Kürzungen. Alle Kinder können zur Schule gehen, egal ob die Schulbegleitung parat steht oder nicht. Einige Schulen haben nach den Sommerferien sogar die Schulpflicht nicht mehr kontrolliert. Das haben sie gemacht, weil sie einfach nicht mehr die Sicherheit der Kinder gewährleisten konnten. Dann sagte Frau Bekeris: "Ihr müsst es aber, das ist schließlich eure Aufgabe." Was dann passierte, konnten wir den Medien gut entnehmen. Hier nur ein Beispiel: In dem ganzen Wirrwarr läuft ein kleiner Junge mit Behinderung aus der Schule direkt in Richtung einer Hauptstraße zu. Er hatte keine Schulbegleitung mehr, die auf ihn schaute. Ein Glück, es ist nichts passiert. Aber erkennen Sie das Muster? Vor den Sommerferien haben zuerst wir und dann die CDU immer wieder auf diese Zustände hingewiesen und gewarnt und Anträge gestellt. Frau Bekeris und die Schulbehörde haben sich aber durch nichts und niemanden beirren lassen und haben einfach ihr Ding durchgezogen. Sie haben eine Vollbremsung für den Haushalt hingelegt. Die Leidtragenden sind natürlich wieder mal die Schüler:innen und ihr ganzes Umfeld. Es ist aber nicht Aufgabe der Kinder mit Behinderung, den Haushalt zu konsolidieren. Die Anträge auf Schulbegleitung sind enorm gestiegen. Das ist eine Tatsache. Jetzt geht es, meine Damen und Herren, zuerst einmal darum, genauer zu schauen, warum sind die Schulbegleitungszahlen so stark gestiegen? Wie kann Unterricht inklusiver werden? Was muss sich ändern? Was sagen alle Beteiligten dazu? Und danach kann man eine Veränderung anstreben. Und genau deshalb ist es höchste Zeit für eine Vollbremsung – für die Inklusion, für die Familien und für die Kinder da draußen, die auf Schulbegleitung angewiesen sind. Vielen Dank.
