David Stoop
Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche berichtete das "Hamburger Abendblatt" von Linus, einem sechsjährigen Jungen mit Down-Syndrom. Linus wurde in der Stadt herumirrend aufgefunden und musste von der Polizei nach Hause zu seiner vor Sorge schon ganz verzweifelten Mutter gebracht werden, weil er keine Schulbegleitung hatte. Er ist noch nie von der Schule weggelaufen, ohne Begleitung allerdings fällt ihm die Kommunikation mit anderen Kindern schwer. Er stand erst einsam herum, verließ dann das Schulgelände und verirrte sich in der Stadt. Linus, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist leider kein Einzelfall. Dieser Fall macht aber deutlich: Der Wegfall von Schulbegleitungen führt zu konkreten Kindeswohlgefährdungen, und das ist nicht hinnehmbar. Die Verantwortung hierfür tragen Sie, Frau Senatorin Bekeris, denn Sie sind es, die mit SPD und GRÜNEN die Schulbegleitung in Hamburg kaputtkürzen. Man muss es so sagen. Auf dem Rücken von Kindern mit Behinderung und deren Eltern soll der Haushalt saniert werden. Und auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht hinnehmbar. In öffentlichen Darstellungen leugnen Sie das ja. Und Sie haben es auch auf der letzten Ausschusssitzung geleugnet. Herr Gwosdz aber hat es zugegeben, Sie haben es auch zugegeben, Frau Partoshoar, wenn Sie hier sagen, es geht eigentlich dadrum, dass die Kosten aus dem Ruder laufen und dass die Fälle aus dem Ruder laufen. Das bedeutet nichts anderes als: Wir müssen an dieser Stelle konsolidieren und nachschärfen. Es handelt sich aber um eine gesetzliche Leistung, um einen Rechtsanspruch, an dem es in dieser Weise nichts zu konsolidieren und nachzuschärfen gibt. Herr Stoop, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Herr Gwosdz? Ja. Ja, lieber Kollege Stoop, vielleicht noch mal: Wir haben jetzt eine Situation, da geht es um den laufenden Haushalt, um den Haushalt, den wir vor zwei Jahren gemeinsam bewilligt haben, da sind Ausgaben für die Schulbegleitung drin... Mikro ist noch an, Herr Präsident. Da sind Ausgaben für die Schulbegleitung verabschiedet worden. Im Halbjahresbericht, den wir ja auch beraten haben, konnten wir sehen, die Ausgaben, die wir mal bewilligt haben, werden nicht ausreichen, wenn die Entwicklung bei der Schulbegleitung so weitergeht. Und dass in diesem Moment die Schulbehörde sagt: "Da laufen wir in ein Ausgabenproblem" "und müssen uns das noch mal genau angucken, wie hat sich das entwickelt," "und warum hat sich die Zahl der Schulbegleitungen so entwickelt," wie es Herr Hansen ja auch schon gesagt hat. Das ist verantwortliches Handeln der Schulbehörde. Das ist ja auch das, was wir als Haushaltsgesetzgeber erwarten können, dass sie versucht, beschlossene Haushaltspläne einzuhalten oder dann gegebenenfalls über Nachbewilligungsdrucksachen das noch mal einzuwerben. Und das ist das, worum es ging, was ich auch gesagt habe, - in dieser Situation, wo die Kosten aus dem Ruder laufen, - Kommen Sie bitte zum Schluss. da muss die Schulbehörde durchaus handeln. Darum geht es. Und das ist es, was wir jetzt in diesem Haushaltsjahr uns angucken. Das hat aber nichts damit zu tun, - ob es um Einsparungen im nächsten Haushaltsjahr geht. - So, jetzt ist Ihre Redezeit vorbei. - Sie haben eine Minute, Herr Kollege. - Ja, bin fertig. - Also Sie haben Sie jetzt deutlich überschritten. - Bin fertig. Ja, ich habe ja auch gesagt, dass ich mich über diese ehrliche Einschätzung freue, dass Sie sagen, der Aufwuchs der Kosten ist der Grund, warum hingeschaut wurde, und nicht in etwa Sorge, dass kein rechtssicheres Verfahren durchgeführt wurde, wie das hier von Herrn Hansen präsentiert wurde. Was macht also jetzt die Schulbehörde? Statt den Bedarf, den vorhandenen Bedarf zu decken, wird die Schulbegleitung heruntergefahren von über 4.000 Fällen auf jetzt 3.712 – war die Zahl, die Sie zuletzt im Schulausschuss präsentiert haben, Frau Senatorin. Da haben Sie schon bei 200 Fällen nachgeschärft. Das halte ich Ihnen auch zugute, dass eine gewisse Nachschärfung erfolgt ist. Allerdings auch da war es so, dass viele Eltern und Kinder überrascht aus dem Urlaub zurückgekommen sind, davon überwältigt wurden, dass keine Schulbegleitung vorliegt. Und auch da haben Sie die Menschen in Unsicherheit gestürzt. Auch das kann man Ihnen und muss man Ihnen zum Vorwurf machen. An einzelnen Sonderschulen wurde sogar die Kontrolle der Schulpflicht ausgesetzt, weil eine Durchsetzung nicht zu verantworten war, ohne dass gleichzeitig eine Schulbegleitung vorliegt. Und hier die Schulpflicht auf den Rücken der Eltern abzuwälzen, die notwendige Schulbegleitung aber nicht zu stellen, ist auch ein unverantwortliches Handeln. Meine Fraktion hat bereits vor der Sommerpause einen Antrag für einen Stopp der Neuregelung gestellt, um den Kahlschlag in der Schulbegleitung zum jetzt gestarteten Schuljahr zu verhindern. Bereits da haben wir ein Moratorium für die Schulbegleitung gefordert. Da wäre es auch angezeigt gewesen. Jetzt kann man natürlich nur noch den Scherbenhaufen bewundern, den Sie angerichtet haben. Und trotzdem ist die Forderung weiterhin richtig. Im Schulausschuss präsentierte der Senat die Umstellung in der Bewilligung als Teil einer längeren fachlichen und organisatorischen Entwicklung. Wenn das so sein soll, weshalb werden die Betroffenen dann so plötzlich in Unsicherheit gestoßen? Und die Kürzungen gehen ja noch weit über das hinaus, was wir an der reinen Zahl der Bewilligungen sehen. Es werden kaum noch Fachkräfte der Kategorie 3 und 4 bewilligt. 80 Prozent der Fachkräfte fallen da weg und werden auf die Straße gesetzt. Das ist doch Irrsinn! Und gleichzeitig werden die Stunden auf 15 gedeckelt. Das ist kein vernünftiger Umgang mit Inklusion. Das ist kein vernünftiger Umgang mit einem Menschenrecht, einem gesetzlichen Anspruch, den Sie und Ihre Schulbehörde hier praktizieren. Eine ordentliche Folgenabschätzung für den Schulalltag auf Grundlage pädagogischer Expertise und empirischer Daten gibt es nicht. Stattdessen müssen wir uns im Ausschuss anhören, dass die Behörde nicht einmal weiß, in welcher Höhe sie eigentlich Schulbegleitungsstunden bewilligt hat. Und auch das ist unverantwortlich, Frau Senatorin Bekeris. 90.000 betroffene Eltern, Kinder und Fachkräfte haben eine Petition gegen diesen unverantwortlichen Umgang mit den Schulbegleitungen unterschrieben. Gemeinsam mit der CDU haben wir deshalb eine öffentliche Anhörung im Schulausschuss beantragt, damit die Betroffenen endlich gehört werden. Bis dahin muss die Schulbehörde aber sicherstellen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Frau Bekeris, werden Sie Ihrer Verantwortung als Schulsenatorin endlich gerecht und wenden Sie weiteren Schaden von Hamburger Kindern und ihren Familien ab!
