Parica Partoshoar
Wertes Präsidium, liebe Abgeordnete demokratischer Parteien. Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz deutlich sagen. Die Wochen vor den Sommerferien haben bei vielen Familien, bei den Schulen und bei den Trägern der Schulbegleitung zu großer Unsicherheit und großen Sorgen geführt. In der Steuerung und in den Abstimmungsprozessen der Schulbehörde wurden im Sommer Fehler gemacht. Wenn Eltern nicht wissen, ob ihr Kind zum Schuljahresbeginn die nötige Unterstützung im Klassenzimmer hat, dieselbe Person an seiner Seite, dann ist das eine große Belastung. Und bei den Eltern, die sowieso schon extrem belastet sind, und Kinder, die besondere Bedarfe haben, hätten diese Fehler nicht passieren dürfen. Wer die Debatte aber ehrlich führt, muss auch anerkennen, was seitdem passiert ist. Die Schulbehörde ist seit den Sommerferien intensiv dabei, diese Fehler aufzuarbeiten. Über 500 Einzelfälle wurden neu aufgerollt, Anträge nachbearbeitet und Verfahren zu Ende gebracht. Das macht die Sorgen der vergangenen Wochen nicht ungeschehen, aber es zeigt, die Korrektur läuft und die Hilfen kommen in den Schulen an. Deshalb haben wir im Schulausschuss gemeinsam beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Wir wollen die Praxis, die Eltern, die Schulen und die Träger hören und auf dieser Grundlage sachlich beraten. Vor diesem Hintergrund wirkt der vorliegende Antrag der CDU leider deplatziert. Sie fordern ein pauschales Moratorium und die Rückkehr zu alten Maßstäben, ohne zu definieren, was das bedeutet. Wie Sie selbst aus mehreren Debatten im Parlament und in den Ausschüssen wissen, wurde am grundsätzlichen Verfahren der Schulbegleitung nichts geändert. Es wurde die Bewilligungspraxis überprüft. Gleichzeitig verlangen Sie eine lückenlose Aufarbeitung von Fehlsteuerungen, was, wie Sie selbst wissen, seit dem Sommer auch passiert. Ich begrüße es, dass die Senatorin und die Schulbehörde auch jene Eltern im Blick haben, die nicht selbst die Überprüfung ihrer Schulbegleitungsstunden beauftragt haben, sondern diese über verschiedene Wege aktiv ansprechen. Liebe CDU, es geht mir nicht darum, Ihren Antrag penibel auf Widersprüche auseinanderzunehmen. Aber lassen Sie uns konstruktiv und mit echten Vorschlägen und bestenfalls Lösungen gemeinsam einen Weg finden. Zum Beispiel Ihre Forderung, Anträge nach Paragraf 12 Schulgesetz an die Eingliederungshilfe nach SGB anzugleichen. Viele Eltern hatten Probleme dabei, die bisherige Bewilligung für ihre Kinder zurückzuverfolgen, da wir in Hamburg die Beantragung durch die Schule veranlassen und nicht durch die Eltern. Aber führen Sie doch in einem Antrag aus, was Sie mit Angleichung meinen. Sollen die Eltern dann nach SGB selber beauftragen? Eines muss ich aber dennoch erwähnen, denn es wundert mich schon sehr, dass Sie als CDU, ausgerechnet Sie als CDU hier in Hamburg als die große kompromisslose Verteidigerin der Schulbegleitung sich aufspielen. Das Bundeskabinett hat erst am 12. August 2026 die Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die federführende Bundesfamilienministerin Karin Prien betonte darin das Ziel, Ausgaben bei der individuellen Schulbegleitung zu dämpfen und Einzelfallhilfen vorrangig durch pauschalisierte Gruppenangebote zu ersetzen. Bereits im Frühjahr zeigten die Entwürfe aus dem Hause Prien, dass der Bund mit dieser Umstellung langfristig Einsparungen in Milliardenhöhe bei den Ländern und Kommunen anstrebt. Und auf der CDU/CSU- Fraktionsvorsitzendenkonferenz im Juni 2026 forderte Ihre Partei unter dem Titel "Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern" explizit die gesetzliche Begrenzung der Ausgabendynamik bei der Eingliederungshilfe. Aber hier in Hamburg stellen Sie sich hin und fordern maximale Einzelfallgarantien und unbegrenztes Budget, während Ihre eigene Bundesministerin und Ihre Partei im Bund genau diese Rechtsansprüche im Sozialgesetzbuch begrenzen wollen. Aber noch einmal: Was wir in Hamburg jetzt brauchen, ist ein gemeinsames Vorgehen. Wir brauchen Transparenz über die Vorgänge in der Behörde, über die Berechnung der Förderbedarfe und über den Besetzungszustand der Schulbegleitung. Genau dazu wird die öffentliche Anhörung dienen. Bis dahin freue ich mich, dass die Senatorin und die Schulbehörde keinen Fall ungeprüft lassen, bei dem ein Kind auf Schulbegleitung angewiesen ist. Vielen Dank.
