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Birgit Stöver

CDU 5:56 min Sitzungen 23/30

Aber keine zwei Minuten. Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. In der Debatte um die Schulbegleitung in Hamburg muss ich auch nach diversen Debatten erneut postulieren: Wir stehen heute hier und jetzt vor einem politischen Scherbenhaufen, meine Damen und Herren. Seit Juni wurde extrem viel Vertrauen bei Eltern, Lehrkräften, bei Trägern und vor allem bei betroffenen Schülerinnen und Schülern zerschlagen. Wie ein Poltergeist ist dieser Senat kurz vor den Sommerferien durch das System der Schulbegleitung in Hamburg gefegt und hat ein beispielloses Chaos hinterlassen. Ein Chaos, meine Damen und Herren, das längst nicht mehr tragbar ist, ein Chaos, das absolut vermeidbar war, und ein Chaos, das wir mit dem vorliegenden Antrag beenden wollen, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns aber noch einmal gemeinsam schauen, wie dieser rot-grüne Scherbenhaufen überhaupt entstehen konnte. Im Geiste der 2006 beschlossenen und 2009 in Deutschland ratifizierten UN-Behindertenkonvention haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf gesetzliche Leistungen, zum Beispiel auf Schulbegleitung. Gemeint ist damit eine Person, die diese Schülerinnen und Schüler aufgrund des erheblichen Betreuungs- und Unterstützungsbedarfes in der Schule begleitet und bei nichtdidaktischen Aufgaben unterstützt. Da es sich hierbei um Kinder mit zum Teil wirklich komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen handelt, ist dies wahrlich keine Nullachtfünfzehn-Tätigkeit, vielmehr bedarf es eines großen Ausmaßes an Verantwortlichkeit und Fachlichkeit für die Arbeit als Schulbegleiter. Meine Damen und Herren, dass die Zahlen der Schulbegleitung in den vergangenen 15 Jahren gestiegen sind, sollte hier jeder mitbekommen haben. Wurden im Schuljahr 2011/2012 460 behinderte und förderbedürftige Kinder begleitet, waren es im vergangenen Schuljahr rund 4.000. Analog dazu sind auch die Kosten auf knapp 42 Millionen für das vergangene Schuljahr gestiegen. Meine Damen und Herren, schon 2021 haben wir als CDU mit einem Antrag Verbesserungen beim Einsatz von Schulbegleitung gefordert. Denn schon damals mangelte es an qualifizierten Fachkräften, auskömmlicher Finanzierung und der Planbarkeit für Schulen, Schüler, Eltern und Träger gerade zu Schuljahresbeginn. Unser Antrag wurde damals von Rot-Grün abgelehnt. Und obwohl zwischenzeitlich sogar eine wissenschaftliche Studie beauftragt und 2024 dann inklusive umfangreicher Handlungsempfehlungen vorgelegt wurde, passierte weiterhin nichts. Auch eine extra eingesetzte Expertenkommission änderte daran nichts, zumal diese nur sporadisch tagte und von der Behörde nicht aktiv eingebunden wurde. Erst als im Rahmen der behördeninternen Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2027/2028 der Laden finanziell buchstäblich Ihnen um die Ohren flog, wurde die Schulbehörde aktiv. Doch leider nicht durchdacht, nicht zielgerichtet, sondern hektisch und planlos. Was haben Sie gemacht? Sie haben kurzerhand die Notbremse gezogen, statt den Zug mit all seinen Reisenden behutsam ans Ziel zu steuern. Sie haben über die Ebene der bestehenden Beratungskonferenzen eine behördeninterne Entscheidungsebene zusätzlich eingezogen, die die Beratungskonferenzen korrigiert hat. Und Sie haben damit bewährten Trägern den Saft für die Gestellung von Fachpersonal abgedreht. Sie haben Bewilligungskriterien – wie haben Sie es formuliert? – geschärft und qualifizierte Schulbegleiter durch FSJ-ler ersetzt. All dieses haben Sie kurz vor den Sommerferien handstreichartig ohne Rückkopplung mit den Eltern, Schulen, Trägern und von oben verordnet. Was für eine organisatorische und kommunikative Minusleistung, meine Damen und Herren! Die unmittelbaren Konsequenzen sind Verunsicherung und Nachfragen. Über 400 davon sind bis heute, fünf Wochen nach Schuljahresbeginn, nicht abschließend geklärt. An einigen Schulen ist dadurch sogar die Durchsetzung der Schulpflicht in Gefahr. Dieses Chaos wollen wir beenden. Diesen Scherbenhaufen wollen wir beseitigen. Dazu braucht es im ersten Schritt unverzüglich ein Moratorium der veränderten Bewilligungs- und Verfahrenspraxis. Per sofort müssen bis auf Weiteres wieder die bis zum letzten Schuljahr geltenden Maßstäbe anlegt werden und die darauf gründenden Unterstützungsmaßnahmen umfänglich gewährt werden. Hand in Hand mit diesem Reset müssen verlässliche Bewilligungs- und Finanzierungszusagen an Träger gehen, denn nur mit diesen und nicht gegen diese wird es gelingen, jetzt noch ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Wenn damit die ersten, die Scherben zusammengekehrt sind, gilt im zweiten Schritt die Schulbegleitung systematisch weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, dazu braucht es ein wirkliches Verständnis der wahren Ursachen des Anstiegs der Fallanzahlen in den letzten Jahren. Und zugleich müsste klar und detailliert dokumentiert werden, welche Auswirkungen die neu geschaffenen Strukturen und die Maßstäbe bis zu deren Aussetzung hatten. Und meine Damen und Herren, zusätzlich fordern wir, dass das Antragsverfahren für die Schulbegleitung jenem der Eingliederungshilfe angeglichen wird, damit Eltern Bewilligungsbescheide erhalten und ein echtes Widerspruchsrecht erhalten. - Frau Stöver... - Herr Präsident, einen letzten Satz. - Ja, letzten Satz. - In diesen Schritten wird es uns gelingen, den angerichteten Scherbenhaufen zusammenzukehren und stattdessen zu einem System, einem zukunftsfähigen System der Schulbegleitung in Hamburg zu kommen. Vielen Dank.

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