Andy Grote
Tja, man denkt immer, , man hat hier schon alles erlebt, aber es kommt immer noch was dazu. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Unsere Verfassung ist ein starkes, stabiles Fundament unserer Demokratie. Sie setzt auf Meinungsfreiheit. Sie erlaubt auch Meinungen, die sich gegen die Demokratie und gegen die Verfassung richten. Extremismus ist nicht verboten. Sie setzt auf die freie politische Debatte, den freien Wettbewerb der politischen Kräfte. Und natürlich gilt das auch für die Auseinandersetzung mit der AfD. Und Sie haben ja recht, natürlich haben Ihre Wahlergebnisse auch was mit politischer Unzufriedenheit zu tun. Natürlich müssen sich alle anderen Parteien auch fragen, was das mit ihnen vielleicht auch zu tun hat und müssen ihre Lehren daraus ziehen. Darum geht es überhaupt nicht. Genau diese Auseinandersetzung will unsere Verfassung. Sie privilegiert und sie schützt die politischen Parteien gegen staatliche Eingriffe, Übergriffe und natürlich auch gegen alle anderen Beeinträchtigungen. Aber es gibt eben eine einzige Ausnahme, eine einzige Grenze, nämlich dann, wenn die Verfassung selbst in Gefahr gerät, wenn die Demokratie in Gefahr gerät, dann ist unsere Verfassung – und das ist eben eine Lehre aus dem Untergang der ersten deutschen Demokratie –, dann ist unsere Verfassung wehrhaft. Das ist die absolute Ultima Ratio. Die Anforderung an die Instrumente, die es dann gibt, eben das Prüfverfahren zur Verfassungswidrigkeit, diese Anforderungen sind extrem hoch. Die Entscheidung obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Sie kann auch niemandem anderen obliegen. Wenn Sie allerdings sagen, in dem Moment, wo das Bundesverfassungsgericht... Und da bestreiten Sie ja schon die Legitimität des Bundesverfassungsgerichtes, ne, da sind ja lauter Richter, die sind schon sind schon gar nicht legitim. Ja, ja. Das Bundesverfassungsgericht erkennen Sie, ich nehme das einfach nur zur Kenntnis, Sie erkennen das Bundesverfassungsgericht in seiner Legitimität nicht an und sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht zu einer solchen Entscheidung kommt, dann sei das die Abschaffung der Demokratie. Das bedeutet aber, Sie akzeptieren unsere Verfassung gar nicht. Sie akzeptieren unsere Verfassung gar nicht! Die Entscheidung, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt angerufen wird, legt das Grundgesetz in die Hände ausschließlich der Verfassungsorgane. Und nur hier hat Politik überhaupt eine Rolle, nämlich dann, wenn politisch gewählte Amts- und Mandatsträger als Mitglieder von Verfassungsorganen diese Entscheidung treffen müssen. Aber diese Entscheidung muss auch getroffen werden. Die Rolle und Verantwortung, der kann sich niemand entziehen. Wer sich damit nicht auseinandersetzt, wer die Instrumente unserer Verfassung einfach liegen lässt, der stellt die Verfassung am Ende natürlich schutzlos. Das Bundesverfassungsgericht kann das Verfahren nicht von Amts wegen einleiten. Es braucht die Antragstellung durch die Verfassungsorgane. Insofern gibt es hier auch eine verfassungspolitische Verantwortung. Und wenn man eine solche Entscheidung treffen will, dann muss man das natürlich so sorgfältig und verantwortungsvoll tun, wie es überhaupt nur geht. Es ist eine extrem weitreichende Entscheidung. Und Sie haben ja angedeutet, wie Sie das dann sehen und was dann los wäre, welches Polarisierungspotenzial das natürlich in der Gesellschaft hat. Die Argumentation ist ja total klar. Das ist ja die Auseinandersetzung, die wir dann führen würden. Deswegen muss man das auch wissen, wozu das führt. Und deswegen muss man so sorgfältig und gründlich, wie es überhaupt geht, sich damit beschäftigen. Man muss eben prüfen, ob eine Erfolgsaussicht besteht, ob die Anforderungen des Artikel 21 der Verfassung gegeben sind oder nicht. Und das geeignete Gremium hierzu ist eben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Das war in den beiden NPD-Verbotsverfahren so, das war auch in den anderen wenigen Fällen, die es gegeben hat, war das so, und das ist natürlich auch richtig. Und es stimmt, natürlich beschäftigen sich die Verfassungsschutzämter mit der Frage: Ist die AfD rechtsextremistisch? Weil sie Sie ja einstufen müssen. Das ist ja ihre Aufgabe. Natürlich beschäftigen wir uns als IMK damit, aber es gibt eben keinen Auftrag, die Verfassungsfeindlichkeit der AfD am Maßstab eines Verbotsverfahrens zu überprüfen. Es gibt keinerlei Aktivität. Das ist auch nicht Aufgabe der Sicherheitsbehörden, ohne politischen Auftrag das zu prüfen. Und diesen politischen Auftrag, den gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht. Wir hätten ihn gerne gehabt auf der IMK. Wir konnten uns dazu bisher nicht verständigen. Und ich glaube, das ist aber das, was jetzt erforderlich ist. Und natürlich muss das eine... Entschuldigung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung - des Abgeordneten Mennerich? - Nein, jetzt gerade nicht. Nein, vielen Dank. Und natürlich muss das eine Arbeitsgruppe sein, die fachlich arbeitet, die mit den Verfassungsschutzämtern und ihren Materialien, ihren Erkenntnissen arbeitet, die mit der höchsten denkbaren, überhaupt in Deutschland verfügbaren verfassungsrechtlichen Expertise arbeitet, weil das eben objektiv, gründlich, wir können auch sagen ergebnisoffen; wir brauchen eine ganz objektive Einschätzung: Wo stehen wir in dieser wichtigen rechtlichen Frage? Aber das müssen wir dann auch tun. Und dass wir das überhaupt diskutieren müssen, das ist ja kein Akt der politischen Verfolgung, wie Sie uns hier irgendwie vormachen wollen, sondern diese Belastung, die das ist für unser politisches System, das ist ja eine enorme Bewährungsprobe, ja, überhaupt sich mit dieser Frage bei der in der Tat im Moment erfolgreichsten, auf Bundesebene jedenfalls, erfolgreichsten und in vielen Ländern auch, erfolgreichsten politischen Parteien überhaupt mit einem Verbot zu beschäftigen. Das ist eine enorme Bewährungsprobe für unser System. Aber dass wir... Also deswegen würde sich das auch, glaube ich, jeder gerne ersparen. Aber dass wir das tun müssen, das hat doch niemand anders verursacht als die AfD selbst. Sie... Sie haben in Ihrer gesamten Geschichte der Existenz als Partei eine einzige... Ja, das war menschlich nicht leicht, das kann ich verstehen. Aber Sie haben in ihrer gesamten... Sie haben in gesamten Entwicklung als Partei einen ausschließlichen, kontinuierlichen Radikalisierungskurs hingelegt. Und der Stand ist jetzt der, dass Sie in fünf Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, gerichtlich bestätigt. In fünf Bundesländern. Also es ist jetzt nicht so, dass wir hier jenseits von gerichtlichen Entscheidungen arbeiten, wie Sie uns gerade vorgeworfen haben. Fünf Bundesländer – gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Im Bund ist die Frage offen, dass... Herr Senator, Entschuldigung, wenn ich Sie noch mal unterbrechen muss. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung - des Kollegen Seelmaecker von der CDU? - Ja, gern. Ja, vielen Dank, Herr Grote. Ich hab nur eine Frage, um es zu präzisieren, weil Sie gerade sagten, die Sicherheitsbehörden bräuchten einen Auftrag von der Politik, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ich meine aber, das steht in Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1 Bundesverfassungsschutzgesetz, dass die Sicherheitsbehörden von sich aus die Grundlagen zu ermitteln haben, die gegebenenfalls auch zu einem Parteiverbotsverfahren führen und wir am Ende den Antrag dann stellen, dass wir ein solches Verfahren durchführen wollen. Nein, das ist nicht so. Sie prüfen die extremist... Sie prüfen, inwieweit eine Organisation Bestrebungen, gegebenenfalls auch Parteien, als extremistisch einzustufen sind. Sie prüfen nicht selbstständig, ob die Gründe für ein Verbot vorliegen. Das tun Sie nicht. Sie sammeln alle Materialien und Erkenntnisse, die die Bewertung, inwieweit eine Partei oder auch andere Strukturen, Bestrebungen extremistisch geprägt sind, die darüber eine Beurteilung zulassen. Aber für ein Verbotsverfahren gibt es einen ganz präzisen, gerichtlich definierten Maßstab. Und an diesem Maßstab entlang prüfen die Verfassungsschutzbehörden nicht. Inzwischen fünf Bundesländer, in denen Sie eingestuft sind. Im Bund ist die Frage offen. Hauptsache Verfahren läuft, Entscheidung steht aus. Wir werden es sehen. Neu ist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, in der vieles sehr substanziell zusammengetragen wurde, unter anderem, dass Sie eben systematisch eine Idee verfolgen, politische Gegner persönlich strafzuverfolgen, ja? Da gibt es ungefähr 200 Fundstellen. Das ist eine gefestigte Vorstellung, und das ist natürlich politische Justiz. Insofern ist das natürlich sozusagen ein absurdes Theater, - was Sie hier vorführen mit Ihren Handschellen. - <i>Sie wollen ja nur die Demokratie abschaffen.</i> Das Einzige, und die Bemerkung kann ich mir jetzt nicht verkneifen, das Einzige, was Sie vielleicht befürchten müssen, ist die allgemeine Strafverfolgung, denn es gibt ja keine Partei, die so viele Kriminelle in die Parlamente schickt wie Sie. - Ihr gesamtes... Ihr gesamtes politisches Konzept - <i>...eigene Rechtsverordnung...</i> ist eben nicht auf das ausgerichtet, was das Grundgesetz vorsieht, auf den demokratischen Diskurs, auf den demokratischen Kompromiss, auf die Suche nach demokratischen Mehrheiten und Lösungen. Ihr Konzept ist ausgerichtet auf Alleinherrschaft. Das ist Ihr politisches Konzept. Wenn Sie von allen anderen Parteien, egal von welcher, sprechen Sie mit einer Rhetorik von ausradieren, wegfegen, auslöschen. Sie müssen sich mal Ihre Rhetorik in Ihren Reden anhören. - Das ist das, was Sie vorhaben. - <i>Wir schreiben keine Verbotsanträge.</i> So. Und natürlich sind auch, das ist angesprochen worden, Ihre engen Beziehungen zu Russland – ein Risikofaktor für unser Land. Auch das gehört geprüft. Jetzt habe ich noch gar nicht über ethnischen Volksbegriff, Menschenwürde-Verstöße und so weiter gesprochen. Das heißt aber, es ist doch völlig klar, dass die Frage, ob Sie eine verfassungswidrige Partei im Sinne von Artikel 21 sind, diese Frage liegt auf dem Tisch. Die Diskussion gibt es, und es gibt sie nicht ohne Grund. Ob es am Ende reicht für ein Verbotsverfahren, ich weiß es nicht. Es weiß wahrscheinlich keiner hier wirklich. Aber deswegen müssen wir das prüfen. Deswegen gehört es geprüft. Und das ist eben jetzt auch die Verantwortung und die Pflicht, die wir alle haben. Ich bin als Landesminister, wie alle anderen Landesminister, Mitglied eines Verfassungsorgans, nämlich des Bundesrates. Ich möchte für mich wissen, wie es steht. Sind wir an den Voraussetzungen schon angekommen? Sind Sie schon über die Schwelle gegangen oder haben Sie sich nur Mühe gegeben, aber es noch nicht geschafft? Ich weiß es nicht. Aber das muss geprüft werden. Das ist unsere Verfassungs... Oder das ist unsere Verantwortung, unsere Pflicht vor unserer Verfassung.
