Krzysztof Walczak
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie wollen zwar die AfD verbieten, aber eigentlich wollen Sie etwas ganz anderes: Sie wollen den Wählern verbieten, eine andere Politik zu wählen. Sie wollen den Wählern verbieten, sich über die Wahlurne von Ihrer Politik zu befreien. Das ist es, was Sie wollen – nichts anderes. Um die Geschichte Ihres Verbotsplans zu verstehen, müssen wir in die Vergangenheit schauen. Im Januar dieses Jahres haben Sie dieses Parlament schon einmal dazu missbraucht, um ein AfD-Verbot vorzubereiten. Denn im Januar haben Sie hier einen ähnlichen Beschluss herbeigeführt, der darauf hinausläuft, die AfD zu verbieten. Was ist also neu? Was ist der Unterschied zwischen Ihrem Verbotsvorhaben aus dem Januar und dem heutigen Verbotsvorhaben? Ich verrate es Ihnen. Der Unterschied sind 43,8 Prozent. 43,8 Prozent der Wähler haben in Sachsen-Anhalt die AfD gewählt. Und das haben Sie bis heute nicht akzeptiert. Sie weigern sich, die Entscheidung des Volkes als gute Demokraten in Demut zu akzeptieren. Stattdessen möchten Sie die Partei mit der höchsten Zustimmung unter den Wählern in Deutschland beseitigen. Im Januar haben Sie die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens noch an eine Bedingung geknüpft. Diese Bedingung war: Das Verwaltungsgericht Köln soll – wohlgemerkt nur im Eilverfahren – die AfD als gesichert rechtsextrem bestätigen. Doch im Februar, wenige Wochen nach Ihrer ersten Verbotsarie, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. Es ist dem Verfassungsschutz untersagt. Nehmen Sie es endlich zur Kenntnis! Womit Ihr erster erbärmlicher Anlauf für ein Verbot krachend gescheitert ist. Aber Ihre AfD-Phobie funktioniert ja genauso wie Ihre missratene Politik: Krachend scheitern ist für Sie kein Argument, um sich einmal selbstkritisch zu hinterfragen. Nein, Sie zeigen jetzt im zweiten Anlauf, was Sie wirklich von Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und von unabhängigen Gerichten halten. Während Sie im Januar zumindest noch ein wenig den Fuß über dem Bremspedal kreisen ließen, sagen Sie jetzt: Was die Gerichte über die AfD sagen, das interessiert uns einen feuchten Kehricht. Verbot der Opposition, egal was deutsche Gerichte dazu sagen – unfassbar! Seit der Kölner Entscheidung, die unsere Einstufung als gesichert rechtsextrem untersagt hat, seit dieser Entscheidung hat sich bei der AfD nur eine einzige Sache geändert: Der blaue Balken wächst immer weiter nach oben, während Ihre Politik, Ihre Fähigkeit, die konkreten und echten Probleme der Bürger zu lösen – von A wie Abschiebung bis Z wie Zapfsäule –, während diese Fähigkeit mittlerweile tiefer liegt als der Mariannengraben. Und das, meine Damen und Herren, sollte gerade die SPD beschämen. Denn in ihrer langen Geschichte hat die SPD selbst erlebt, was Parteiverbote bedeuten: Im Kaiserreich mit den Sozialistengesetzen, im Juli 1933 hat Reichsinnenminister Frick die SPD sogar komplett verboten. Und machen wir uns bitte nichts vor: Auch wenn heute die von Ihren Parteien bestimmten Bundesverfassungsrichter und nicht der Reichsinnenminister ein Verbot verhängen würde – dies wäre das Ende der Demokratie in Deutschland. Am Tag des Verbots würden unzählige Mandate demokratisch gewählter Abgeordneter in allen deutschen Volksvertretungen beseitigt werden. Die Staatsmacht würde auf Anweisung der Regierung das Vermögen, die Dokumente, die Räumlichkeiten unserer Partei beschlagnahmen. Die Polizei würde wenige Minuten, nachdem das Verbot ausgesprochen wäre, die Türen rechtschaffender Bürger eintreten und jedem, der es wagen würde, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen, Handschellen anlegen. Wenn Sie das wirklich wollen, bleibt mir nur eines zu sagen: Sie können uns verbieten, unsere Ehre nehmen Sie uns nicht! - <i>Pfui!</i> - Wir werden nicht zulassen, dass Sie eine dritte deutsche Diktatur errichten!
