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Thomas Reich

AfD 2:39 min Sitzungen 23/29

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! "40-Millionen-Kürzung beim Wohngeld" – schon die Überschrift dieses Antrages soll den Eindruck erwecken, Hamburg nehme Wohngeldempfängern 40 Millionen Euro weg. So einfach ist es aber nicht. Sie vermischen einen Haushaltsansatz mit einem individuellen Leistungsanspruch. Wer die gesetzliche Voraussetzung für Wohngeld erfüllt, hat einen Anspruch auf Wohngeld. Aus einem niedrigen Haushaltsansatz folgt automatisch, dass diese Menschen auch nur einen Euro seines gesetzlichen Anspruchs nicht gestrichen kriegen. Aber genau diesen Antrag oder Eindruck erarbeiten Sie in Ihren Antrag. Fragwürdig wird es bei Ihren Bedarfsrechnungen. Sie nehmen einen bundesweiten Wert zur Wohnkostenüberlastung aus dem Jahr 2020, übertragen ihn rechnerisch auf sämtliche Hamburger Haushalte und kommen auf so 118.580 Haushalte. Das Problem: Ein Haushalt, der mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgibt, ist deshalb noch lange nicht automatisch aus der Wohngeldberechtigung. Aus 118.518 rechnerisch wohnkostenbelasteten Haushalten werden also keine 118.518 Wohngeldfälle. Das ist keine belastbare Berechnung für Hamburg und für den Wohngeldbedarf. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, die Auswirkungen stehen noch fest, aber die Ausgaben sollen schon heute festgeschrieben werden. So macht man keine seriöse Haushaltspolitik. Wenn 120 Millionen nicht ausreichen, um bestehende gesetzliche Ansprüche zu erfüllen, muss selbstverständlich nachgesteuert werden. Aber 40 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt festzuschreiben, nur weil dieser Betrag vorher einmal geplant war, ist kein sozialpolitisches Konzept. Vollständig, rechtzeitig und ohne unnötige... Ein Satz noch. ...unnötige Bürokratie, aber Steuergeld wird nicht tatsächlich nach Bedarf veranschlagt und nicht nach politischen Lautstärken einer Überschrift, - deswegen lehnen wir den Antrag... - Vielen Dank.

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