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David Stoop

DIE LINKE 4:21 min Sitzungen 23/29

Ja, Herr Gwosdz, der eigentümlichen rot-grünen Logik: "Wenn mir alle widersprechen, bestätigt das, dass ich recht habe", werde ich nicht folgen. Das Sprichwort sagt: "Was lange währt, wird endlich gut." Das mag in vielen Bereichen stimmen. Auf rot-grüne Vergabegesetze trifft es ganz offensichtlich nicht zu. Seit zwei Jahren debattieren wir auf die eine oder andere Weise schon die Frage von Tariftreue und Vergaben. Wir haben als Linksfraktion auch einen vollständigen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt und haben gesagt, wir wollen ein Best-Practice-Beispiel in Hamburg für Tariftreue schaffen. Das haben Sie in diesem Hause zu unserem großen Bedauern und zum Schaden der vielen Kolleginnen und Kollegen abgelehnt. Und das ist unverzeihlich. Denn Tarifbindung ist keine Nebensache. Sie ist Grundlage für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt. Diese Grundlage, das haben Sie ja selber dargestellt und eingestanden, erodiert seit Jahren. 2025 lag die Tarifbindung nur noch bei 48 Prozent. Die Zielsetzung in der EU laut Mindestlohnrichtlinie liegt bei 80 Prozent. Da könnte sich die CDU auch mal fragen, die in der Aktuellen Stunde noch aufgetreten ist als große Europäer. In Arbeitnehmerrechtsfragen scheint es keine große Rolle für Sie zu spielen. Diese Zielmarke, da haben Sie, Herr Kleibauer, gar kein Wort zu verloren, wie Sie denn auf anderweitige Weise Tarifbindung sichern wollen in dieser Stadt. Und selbstverständlich muss der Staat, muss auch die Stadt einen Beitrag zur Tariftreue leisten, mindestens in den Bereichen, wo sie selbst Geld ausgibt und Aufträge vergibt. Genau das soll ein Tariftreuegesetz für die Vergabe regeln. Aber wir nähern uns ja prinzipiell rot-grünen Gesetzesvorlagen mit einer gesunden Skepsis. Unsere Befürchtung war, dass Sie ein schlechtes Bundestariftreuegesetz kopieren werden. Wir waren tatsächlich nicht darauf vorbereitet, dass Sie in den Niveaulimbo eintreten und über Schwellenwerte und Kontrollpflichten noch eine Unterbietung des Bundesgesetzes in Angriff nehmen. Das haben Sie aber mit dem hier vorliegenden Entwurf getan. Sie bessern jetzt noch einmal mit einem Zusatzantrag an einigen Stellen nach, allerdings auch das vollkommen unzureichend, denn weite Teile der Tariftreue werden ausgenommen über die Schwellenwerte, die wesentlich höher liegen. Sie haben sie jetzt zwar von 500.000 auf 250.000 abgesenkt, aber im Bundestariftreuegesetz liegt die Grenze bei 50.000. Sie liegen also weit schlechter als das, was im Bundesgesetz vorgesehen ist. Das ist keine Reform, das ist Kosmetik! Und es ist vollkommen unangebracht, dass Sie sich dafür hier auch noch abfeiern. Dabei gibt es durchaus positive Beispiele. Berlin hat es vorgemacht, da gilt die Tariftreue bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro. Und es zeigt, es ist möglich. Berlin kann es, Hamburg könnte es auch, und es fehlt schlicht und ergreifend an politischem Willen bei Rot-Grün. Vollkommen zu Recht haben darum die Gewerkschaften den Entwurf auch kritisiert. Der DGB bezeichnet ihn als vollkommen unzureichend. Die ver.di spricht von einer Nebelkerze und warnt vor steigenden Sozialausgaben durch Lohndumping. Die IG BAU kritisiert, dass am Bau weiterhin der Preis entscheidet, nicht die Arbeitsbedingungen. Die NGG bemängelt ein fehlendes funktionierendes Kontrollregime. Und die EVG stellt fest, dass trotz scheinbarer Verbesserungen immer Hintertüren für die Arbeitgeber eingebaut werden. Wir haben seit der ersten Lesung eine Alternative aufgezeigt: Tariftreue ab dem ersten Euro, keine Schwellenwerte, keine Mindestlaufzeit, keine Hintertüren, zudem verpflichtende anlasslose Kontrollen, eine Mindestprüfquote und die Listung von Wiederholungstätern bei Verstößen. Das alles sind keine Maximalforderungen, sondern die Mindestanforderungen, wenn man es ernst meint mit der Stärkung der Tarifbindung und guter Arbeit in Hamburg. Das tun Sie ganz offensichtlich nicht. Der Senat hatte die Wahl zwischen echter Tariftreue und Schaufensterpolitik für die Arbeitgeber. Er hat sich wieder einmal für Letzteres entschieden. Für uns und die Gewerkschaften bleibt klar: Kein Euro öffentlicher Gelder für Tarifflucht und Lohndumping!

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